Diskussion:Praktische Konkordanz

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Dann ist folgender Satz also falsch?

"Es muss im Wege der praktischen Konkordanz ermittelt werden, ob ein sachgerechter Ausgleich erfolgt ist."--89.182.221.39 17:01, 23. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Erklärung und Ursprung des Wortes fehlt (kein weiterer Text)[Quelltext bearbeiten]

Erklärung und Ursprung des Wortes fehlt (kein weiterer Text) (nicht signierter Beitrag von 46.115.51.159 (Diskussion) 21:36, 28. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Pandemieverordnungen[Quelltext bearbeiten]

Hier einbauen?--Wikiseidank (Diskussion) 09:31, 19. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Bezieht sich der Satz:[Quelltext bearbeiten]

"... Da eine konkrete rechtliche Situation zu klären ist, müssen die Rechtsgüter im Lichte der Verfassung interpretiert werden, damit eine bedingte Vorrangrelation geschaffen werden kann. ..." tatsächlich auf eine der deutschen Verfassungen, oder auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutshcland? Das sollte angesichts der zwar formulierungsmäßig feinen, aber in ihrer unterschiedlichen rechtspraktischen Wirkung erheblichen Unterschiede zwischen diesen und jenem aus dem Artikel zweifelsfrei hervorgehen, denn eine enzyklopädie sollte Klarheit fördern, nicht Verwirrung. Auf die Unzulässigkeit der begrifflichen und rechtlichen Vermischung der Begriffe "Verfassung" und "Grundgesetz", wie sie in den vergangenen Jahren immer häufiger auftauchte (weiß der Teufel von wem inszeniert und warum) sei auf Artikel 146 des deutschen Grundgesetzes, der dies (aus guten und damals wie heute wohlerwogene Gründen) präzise trennt, ausdrücklich hingewiesen.) --109.42.243.63 01:05, 24. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]