Diskussion:Prospekthaftung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 93.133.183.71 in Abschnitt Veraltet
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Der Artikel ist sehr duenn und tw. falsch.

Die Prospekthaftung im weiteren Sinn (CiC) wird zwar erwähnt. Sie gilt aber NEBEN gesetzlichen Regelungen (so der BGH)

Die Prospekthaftung gilt auch für den Kauf nicht mehr neuer Emissionen, etwa offene Fonds. Auch das wird (falsch) anders dargestellt.

Insgesamt ist der artikel, sieht man die Komplexität der Materie, sehr dünn und flach.

Ich wäre gerne bereit hier in Zusammenarbeit mit dem Autor Abhilfe zu schaffen.

Schaaff@proxegur.de

Weitere Anmerkung: Die gesetzlich Prospekthaftung hat ihre Grundlagen zuerst einmal im BörsG und im InvG. Das AuslInvestmG gibt es schon lange nicht mehr. Zutreffend ist, dass das VerkaufsProspG ebenfalls Haftungregelungen (hier betreffend alternative Anlagenformen) enthält. Dass damit aber der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung vollends die Grundlage entzogen wurde, wage ich zu bezweifeln. Das VerkProspG ist wohl eher nicht abschließend. --62.96.241.100 15:19, 4. Nov. 2010 (CET)--62.96.241.100 15:06, 4. Nov. 2010 (CET)optaeckBeantworten

Veraltet[Quelltext bearbeiten]

Seit dem 22. 7. 2013 gilt insbesondere das KAGB und dort insbesondere der § 306 KAGB. Außerdem gelten WpPG und VermAnlG. (nicht signierter Beitrag von 93.133.183.71 (Diskussion) 14:20, 27. Apr. 2015 (CEST))Beantworten