Diskussion:Protokoll über die Sozialpolitik

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von OskarTheCat in Abschnitt Zum Inhalt des Sozialabkommens
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Zum Inhalt des Sozialabkommens[Quelltext bearbeiten]

Bereits die mit der Einheitlichen Europäischen Akte in Artikel 118 a Absatz 2 EWG-Vertrag verankerte sozialpolitische Rechtsetzungskompetenz ließ eine qualifizierte Mehrheit im Rat für den Erlass von Richtlinien über Mindestvorschriften im Bereich der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer genügen. Die Neuerung des Sozialabkommens bestand im Wesentlichen darin, diese Rechtsetzungskompetenz auf weitere Sachbereiche auszuweiten (Arbeitsbedingungen, Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, vgl. Artikel 2 Absatz 1 des Sozialabkommens). Insofern erscheint es mir ungenau, von einer "Erleichterung von Entscheidungen" durch das Sozialabkommen zu sprechen. --OskarTheCat (Diskussion) 14:48, 16. Sep. 2019 (CEST)Beantworten