Diskussion:Quellensteuer (Schweiz)

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Stilistisch problematisch, aber offenbar gesperrt? Schade!

nö, ist nicht gesperrt -- 16:03, 2. Dez 2005 (CET)

hi zusamen ich finde das nur bischen komisch das nur die schweitz Quellensteuer betziht wurde das gricheland auch machen hetten sie fileicht kein probleme bei meiner situatzion finde ich das abgetzokt ich arbeite fur eine schweitzer firma im ausland 2000 km weit weg von der schweitz und zahle aber steuer in zürich obwohl ich seit 2 jahre nicht ein fuss in die schweitz gesetzt habe (nicht signierter Beitrag von 178.199.104.202 (Diskussion) 22:01, 14. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Ist die Verrechnungssteuer eine Quellensteuer oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Es ist etwas heikel mit den Begriffen... Nach der allgemeinen Definition ist eine Quellensteuer eine Steuer, welche direkt abgezogen/einbehalten wird, wenn die Einnahmen fliessen.
Es ist dabei gleich, ob diese endgültig (definitiv) ist oder auf eine spätere Steuerschuld angerechnet wird. So sieht z.B. die Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19670167/index.html) eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern vor. Daher ist die Verrechnungssteuer auch eine Quellensteuer.

In der Schweizer Steuerpraxis wird jedoch der Begriff Quellensteuer für eine ganz bestimmte Quellensteuer, nämlich für die nach den Art. 83ff DBG genutzt. Aber auch diese muss nicht definitiv sein: Sie wird in bestimmten Fällen bei der Veranlagung angerechnet (Art. 90 Abs. 2 DBG).

Lange Rede, kurzer Unsinn: Wenn sich keine Gegenstimmen erheben, würde ich versuchen, das demnächst im Einleitungstext darzustellen. --Dwz3000 (Diskussion) 13:01, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten