Diskussion:Quick Freeze

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Fl.schmitt in Abschnitt umgehende Sicherung
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interessant wäre hier die gegenüberstellung von voratsdatenspeicherung und quickfreeze hinsichtlich effizienz, rechtsstaatlichkeit usw.

Der verlinkte taz-Artikel zur Thematik stammt von 2006. Zwischenzeitlich hat sich das Bundesverfassungsgericht zu einem Vergleich zwischen Vorratsdatenspeicherung und quick freeze bereits geäußert und stellte folgendes fest:"Der Gesetzgeber darf eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auch als erforderlich beurteilen. Weniger einschneidende Mittel, die ebenso weitreichende Aufklärungsmaßnahmen ermöglichen, sind nicht ersichtlich. Eine vergleichbar effektive Aufklärungsmöglichkeit liegt insbesondere nicht im sogenannten Quick-Freezing-Verfahren, bei dem an die Stelle der anlasslos-generellen Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Speicherung nur im Einzelfall und erst zu dem Zeitpunkt angeordnet wird, zu dem dazu etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht. Ein solches Verfahren, das Daten aus der Zeit vor der Anordnung ihrer Speicherung nur erfassen kann, soweit sie noch vorhanden sind, ist nicht ebenso wirksam wie eine kontinuierliche Speicherung, die das Vorhandensein eines vollständigen Datenbestandes für die letzten sechs Monate gewährleistet." (Quelle BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 02.03.2010, Rn 208). Ich schlage daher vor, dieses Zitat in den Artikel einzubinden. (nicht signierter Beitrag von 93.131.201.24 (Diskussion) 00:05, 1. Jul 2011 (CEST))

"Quick freeze" in den USA[Quelltext bearbeiten]

Die Ausführungen zur Praxis in den USA und der Bezeichnung sind m.E. noch ausbaufähig. Dabei sollte man m.E. drei Fragen unterscheiden: 1. Gibt es Regelungen zu einem "quick freeze"-artigen Verfahren in den USA? Hier wäre wohl CALEA, U.S.C. 18 § 2703 und weitere Normen zu nennen. 2. Wie sieht die Praxis aus? 3. Wie ist die Terminologie? Dazu gibt zB der Diskussionsbeitrag von Jan Moenikes vom 20. Januar 2011 zu diesem Blogeintrag einige Ansatzpunkte. Ich werde versuchen, die Sachen einzuarbeiten, bin aber für jeder Unterstützung dankbar! --Fl.schmitt 10:43, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

umgehende Sicherung[Quelltext bearbeiten]

Spricht etwas gegen eine Verschiebung auf den sachlicheren/wissenschaftlichen Begriff umgehende Sicherung? Nichts gegen Umgangssprache, aber man kann es auch übertreiben. 78.52.147.20 06:04, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Eine solche Verschiebung wäre falsch. „Quick freeze“ ist weder unsachlich noch unwissenschaftlich. Die einschlägigen Debatten laufen regelmäßig unter diesem etablierten Begriff (ein paar Zahlen: bei Beck und juris finden sich für „quick freeze“ 82 bzw. 53 Treffer, für „umgehende Sicherung“ 14 bzw. 9 - und dabei habe ich noch nicht einmal versucht, „umgehende Sicherung“ auf den Kontext Vorratsdatenspeicherung zu beschränken). Ich kann auch nicht erkennen, was daran unsachlich sein soll. Es ist ein bildlicher Ausdruck, aber damit noch nicht unsachlich / tendenziös oder was auch immer. Und „wissenschaftlich“? Jedenfalls die juristischen Fachdiskussionen laufen unter dem Begriff quick freeze oder Ableitungen (quick freeze plus etc.). Damit fehlen mir auch jegliche Ansatzpunkte für „Unwissenschaftlichkeit“. Genauso wenig würde ich in diesem Kontext von „Umgangssprache“ reden. Es geht schlicht um einen verbreiteten, schlagwortartigen Begriff für ein technisch und juristisch komplexes Thema. In Anbetracht der genannten Zahlen wäre eine Verschiebung nach umgehende Sicherung unerwünschte/unzulässige Begriffs-/Theorieetablierung - eine Verschiebung kommt daher nicht in Frage. --Fl.schmitt 08:08, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten