Diskussion:Quotenbedingung

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 84.151.27.57 in Abschnitt Quotenverfahren
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Quotenverfahren[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag: Das Wort "Quotenverfahren" könnte als Querverweis zu einem neu zu erstellenden Artikel "Quotenverfahren" dargestellt werden.

Unter "Quotenverfahren" wird wikipedia.de bei google.de nicht gefunden.

Ergänzend: Quotenverfahren ist insbesondere auch ein Begriff der Empirischen Sozialforschung. siehe z. B. http://relaunch.medialine.de/PM1D/PM1DB/PM1DBF/pm1dbf_koop.htm?snr=4640

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Dass Quotenverfahren der Quotenbedingung genügen, ist falsch. Gegenbeispiel: Quortenverfahren mit Droopquote und Restsitzvergabe nach größten Resten bei 3 Parteien und 4 Sitzen. Stimmen: A 74, B 13, C 13. Insgesamt 100 Stimmen, Droopquote ist 20. A erhält 3 Quotensitze und hat auch den größten Rest, bekommt also alle 4 Sitze, obwohl der Idealanspruch nur 2,96 und die Quotenbedingung damit verletzt ist. --84.151.27.57 23:38, 20. Aug. 2010 (CEST)Beantworten