Diskussion:Rahmenlehrplan

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 217.27.196.2 in Abschnitt Falsche Definition
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Rahmenlehrpläne werden von der KMK auch für die Allgemeinbildenden Schulen vereinbart, von daher ist der Artikel falsch bzw. gibt nur einen Teilaspekt wieder.--WerWil 10:39, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Das stimmt (glaube ich) nicht ganz. Richtig ist, dass die KMK für alle Länder gemeinsame Bildungsstandards für bestimmte Abschnitte der Schullaufbahn in der allgemeinbildenden Schule (4./9./10. Jahrgangsstufe) vereinbart hat. Außerdem hat sie die EPA (Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur) beschlossen, die unter anderem die Vergleichbarkeit der allgemeinen Hochschulreife in den einzelnen Bundesländern gewährleisten soll. Die Rahmenlehrpläne der Länder für die allgemeinbildenden Schulen sollen diese Vereinbarungen zwar umsetzen, werden aber von den entsprechenden Verwaltungen der Länder herausgegeben und enthalten auch spezielle länderspezifische Vorgaben.--Clemo 22:10, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Falsche Definition[Quelltext bearbeiten]

Die hier beschriebene Definition des Rahmenlehrplans passt vielleicht auf die Schulen des Dualen Systems aber nicht darüber hinaus. Das Lernfeldkonzept hat sich noch nicht in allen Ausbildungen durchgesetzt. Demnach sind die Inhalte nicht immer in Lernbereiche gegliedert. (nicht signierter Beitrag von 217.27.196.2 (Diskussion) 08:35, 17. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten