Diskussion:Rauchschutztür

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von OliCo in Abschnitt nachgerüstete Rauchschutztür
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nachgerüstete Rauchschutztür[Quelltext bearbeiten]

Die in diesem Abschnitt gewählte Formulierung (Stand 16.02.2011) ist nicht korrekt.

Vollwertige Rauchschutztüren sind nur solche, bei denen die gesamte nachgerüstete Tür den Anforderungen der DIN 18095 entspricht und hierüber ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ausgestellt ist. Wie bitteschön soll denn dann die Forderung der DIN 18095 erfüllt werde, dass alle Teile einer Rauchschutztür vom Hersteller aufeinander abgestimmt sein müssen. Die Rauchschutz-Nachrüstung ist grundsätzlich zur Verbesserung einer Bestandssituation sehr sinnvoll, muss aber in jedem Fall mit der zuständigen Bauaufsicht abgestimmt werden. (nicht signierter Beitrag von OliCo (Diskussion | Beiträge) 16:35, 1. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Brandschutztür[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit diesem Artikel?-- Kölscher Pitter 00:00, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Was soll damit sein? (Die Frage ist unverständlich.) -- OCTopus 13:29, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Prüf mal die Redundanz.-- Kölscher Pitter 14:34, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Steht doch in Brandschutztür, dass da ein Unterschied besteht – Redundanz sehe ich hier nicht - Till.niermann 16:19, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten
T30-1 RS H8-5 einflügelige rauchdichte Feuerschutztür/ Rauchschutztür. So wird eine Tür angeboten. Brandschutz und Feuerschutz sind synonym. Dann wäre diese Tür gleichzeitig eine Brand- und eine Rauchschütztür.-- Kölscher Pitter 20:51, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Paragraphen falsch?[Quelltext bearbeiten]

Die aus der MBO genannten Pragraphen sind irgendwie komisch.. § 32 handelt über Dächer, § 33 handelt nicht von den Rauchschutzabschnitten. Die zitierten Informationen finden sich vielmehr in den §§ 35 und 36. Ich weiss aber nicht, inwiefern meine Quelle ( http://www.bauordnungen.de/html/musterbauordnung.html ) korrekt und aktuell ist, denn auf der gesetze-im-internet-Seite findet sich die MBO nicht. Vielleicht kann da mal einer vom Fach drüberschauen. --77.64.176.112 19:07, 28. Jun. 2008 (CEST) Das Zitat bezieht sich jetzt auf die MBO 2002, tatsächlich gilt jeweils die aktuelle Landesbauordnung. --OO7Bond 10:00, 08. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Keine Werbung![Quelltext bearbeiten]

@Wer den Artikel regelmäßig sichtet: Bitte keine Weblinks zu Verkaufsseiten von (sich selbst berufen fühlenden) Firmen, Websshops etc. zulassen. Danke! --OO7Bond 10:00, 08. Okt. 2009 (CEST)Beantworten