Diskussion:Raumordnungsverfahren

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Was bedeutet es genau, dass das Raumordnungsverfahren nur gutachterlichen Charakter hat. Kann das Raumordnungsverfahren also vom Planungsträger ignoriert werden, wenn es zu einem negativen Ergebnis kommt? Ich verstehe nicht ganz, was dann passiert. Wäre dankbar, wenn mich jemand aufklären könnte bzw. den Artikel dahingehend veränder würde! --Kricket 12:44, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]


Das Raumordnungsverfahren hat keine direkte rechtliche Verbindlichkeit. Jedoch werden die Ergebnisse des ROV bei nachfolgenden Genehmigungsverfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren) berücksichtigt. Die negative Beurteilung eines Vorhabens führt in den meisten Fällen zur Aufgabe oder wesentlicher Modifikation. (Quelle: Skript WS10/11 Raumordnung und Umweltplanung, Universität Stuttgart) (nicht signierter Beitrag von 85.180.29.104 (Diskussion) 14:57, 2. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]