Diskussion:Rechtsanwaltsvergütung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Losdedos in Abschnitt Honorarschein
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Honorarschein[Quelltext bearbeiten]

Wenn es Rechtsprechung zum Honorarschein gibt, dann ist der auch "gebräuchlich", denn wo kein Kläger, da kein Richter. Es muss bereits Streitfälle vor Gericht gegeben haben ;) R2Dine (Diskussion) 16:41, 15. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Wie umfangreich ist die Rechtsprechung? Von wann stammt die Rechtsprechung? Dazu kann ich dem Artikel nichts entnehmen. Ich weiß aber aus eigener beruflicher Erfahrung, dass der Honorarschein in der heutigen Zeit nahezu bedeutungslos ist oder hast du da andere Erfahrungen gemacht?--Losdedos (Diskussion) 16:56, 15. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe nur den bereits existenten Artikel zitiert, der doch wohl von Dir stammt. Nach meiner Erfahrung schreiben die Anwälte ihre "Honorarscheine" lieber selbst als sich vorgedruckter Muster zu bedienen. Jedenfalls spielen Vergütungsvereinbarungen eine große praktische Rolle, wenn auch regional und nach Rechtsgebiet und Kanzleigröße unterschiedlich.R2Dine (Diskussion) 17:09, 15. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, du hast nicht den bereits existierenden Artikel zitiert, der in der Tat von mir stammt. Ich habe dort keine Aussage zur Gebräuchlichkeit getroffen, denn dazu gab es keinerlei Refernzen. Ich habe auch zu keiner Zeit behauptet, dass Vergütungsvereinbarungen keine oder nur eine kleine Rolle spielen. Ich habe einzig geschrieben, dass die Honorarscheine in der heutigen Zeit nahezu bedeutungslos sind. Das ist eine ganz andere Aussage.--Losdedos (Diskussion) 17:25, 15. Aug. 2015 (CEST)Beantworten