Diskussion:Rechtsfachwirt
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Warum nicht Rechtsfachwirt? --Bubo 容 12:16, 1. Jan 2005 (CET)
- Bubo, Du hast natürlich Recht. Habe daher die Seite verschoben. Danke für Deinen Hinweis. ---Pelz 01:34, 2. Jan 2005 (CET)
Berufserfahrung
[Quelltext bearbeiten]Ich habe vor einer Woche mein Abschlusszeugnis als Rechtsanwaltsfachangestellter bekommen. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer sagte während dieser Lossprechungsfeier, dass man nachh zwei Jahren den Rechtsfachwirt schon in Angriff nehmen kann.
- Steht ja auch so im Artikel. --Pelz 21:16, 28. Jun 2006 (CEST)
-> Der Text ist evtl. etwas irreführend. Die Voraussetzung für den Rechtsfachwirt ist nicht, daß man bei Anmeldung eine abgeschlossene Ausbildung + 2 Jahre Berufserfahrung hat, sondern bei Prüfungsablegung. Nachdem der Lehrgang ca. 1,5 Jahre geht, kann man sich also schon ein gutes halbes Jahr nach bestandener Prüfung zur/zum RA-Fachangestellten anmelden und verliert dadurch nicht unnötig Zeit. Die Frage ist nur, ob das bei mangelnder Berufserfahrung auch zielführend ist. Als Dozent habe ich eine Vielzahl von jungen Kollegen in den Lehrgängen gehabt, die leider sowohl Zeit als auch Geld geopfert haben, ohne die Prüfung zu bestehen. Schubladenwissen alleine reicht eben nicht.