Diskussion:Rechtspsychologie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:E7:7F0D:7501:5D84:B3DB:DD6E:2C8E in Abschnitt Gegenstand der Rechtspsychologie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kriminologen vs. Psychologen???[Quelltext bearbeiten]

Es besteht eine klare Tendenz, Kriminalprognosen von nicht psychisch gestörten Rechtsbrechern nicht mehr durch Psychologen und Ärzte, sondern durch Kriminologen (Juristen) durchführen zu lassen In dem als Quelle angegebenen, inhaltlich schwachen Artikel von Wulf, der darauf abzielt, die CD des Autors mit einem angeblich neu eruierten Prognoseinstrument (was aber tatsächlich nix neues darstellt) zu promoten, wird mit keinem Wort erwähnt, dass Begutachtung vermehrt durch Kriminologen (was ja auch Psychologen sein können) durchgeführt wird oder dass eine entsprechende Tendenz bestehe. Ein Konkurrenzverhältnis wird suggeriert, das nicht besteht, da jeder an möglichst zuverlässigen Prognosen interessiert ist. Daher aus dem Artikel gelöscht. Gruß Wuselmart 14:14, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hypnose[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlen Infos zur Hypnose als Werkzeug in der forensischen Psychologie. 86.103.226.220 16:53, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hey das ist ja ein Zufall, hier in der Wikipedia fehlen diese Informationen auch! Falls du auf deiner weiteren Suche in der Fachliteratur fündig wirst vergiss nicht, hier in der Wikipedia dein Wissen mit der Welt zu teilen. ;-) --141.53.209.148 17:20, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Gegenstand der Rechtspsychologie[Quelltext bearbeiten]

Beschäftigt man sich nur mit der Psychologie von Straftätern und Straftatopfern, aber nicht mit der Psychologie der Gesetzgeber, der Richter, der Staatsanwälte, der Polizisten, der Gerichtsvollzieher, der Gerichtsgutachter, der Zeugen, und der Rechtsanwälte, und der Öffentlichkeit (Gerichtssaalbesucher, Journalisten, usw.)?--2003:E7:7F0D:7501:5D84:B3DB:DD6E:2C8E 00:15, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten