Diskussion:Rechtsverkehr

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Michileo in Abschnitt Rechtlich? (2011)
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Rechtlich? (2011)[Quelltext bearbeiten]

Man lese : ...die Vornahme von Rechtsgeschäften und ähnlichem...
Verzeihung, jetzt habe auch ich mich verhauen:
also, noch'mal - man lese : ...die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft
(orig.: die Vornahmen von Vertragsabschlüsse und ähnlichen, siehe Rechtsgeschäft) --(nicht signierter Beitrag von 93.202.154.45 (Diskussion) 09:01, 7. Mär. 2011 (CET))Beantworten

Man könnte den Rotlink „Rechtsverkehr (Recht), Handeln im Bezug auf Rechtsverhältnisse“ einfügen. Ich befürchte allerdings, das sich das auf einen Wörterbucheintrag beschränken würde. --Michileo (Diskussion) 02:36, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten