Diskussion:Regiebetrieb (Gebietskörperschaft)

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Sinn - Zweck - Nutzen?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikelzweck fehlt eine Angabe dazu, warum diese Unternehmensform von den Kommunen gewählt wird. Nur zum Steuer-Sparen? Das wäre wohl illegal.

Beispiel: Die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (selbständig, kein Eigenbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg!!) bezeichnet sich am Telefon als bloßer Regiebetrieb, der für die ansonsten selbständigen Gesellschaften (S-Bahn-Hamburg, Hamburger Hochbahn, Altona-Kaltenkirchen-Neumünster Eisenbahn) als Clearingstelle für Fahrplan-Anfragen zuständig ist. Und nicht etwa für Hinweise auf defekte Fahrscheinverkaufsautomaten, die nicht vom HVV sondern von diesen Untergesellschaften (S-Bahn-Hamburg, Hamburger Hochbahn, Altona-Kaltenkirchen-Neumünster Eisenbahn) betrieben werden. Sodass man sich an die Gesellschaft wenden muss, die den betreffenden Bahnhof betreibt. --89.53.85.255 10:44, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Zweck ist ergänzt. In welchem Zusammenhang das Beispiel mit dem Ergänzungswunsch steht, ist mir nicht klar. Deshalb entferne ich Überarbeitungsvermerk im Hauptartikel. --SRG 18:24, 4. Nov. 2013 (CET)

Hi allerseits,

der aktuelle Artikel Regiebetrieb behandelt zwei unterschiedlich unabhängige Dinge. Sollten wir aus dem Artikel Regiebetrieb (Franchising) nicht ausgliedern und Regiebetrieb zu Regiebetrieb (Gebietskörperschaft) verschieben: Dann kann man aus Regiebetrieb eine BKL mit Regiebetrieb (Eisenbahn) machen? greetz vanGore 10:02, 9. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

ok hab ich verschoben. greetz vanGore 18:39, 9. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Hi allerseits,

wäre eine Kategorie für Unternehmen, die als Regiebetrieb geführt werden, sinnvoll? (recht viele aus der Linkliste) greetz vanGore 19:31, 11. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Hmm... ist so eine Frage, wie man „Unternehmen“ definiert bzw. von anderen Handlungsbereichen abgrenzt. In überkommener „Tradition“ sind sie Verwaltungseinheiten, die mit Sonderrechnung arbeiten. Das ermöglicht ihnen eine höhere Flexibilität bei der Abwicklung von Kasseneinnahmen und -ausgaben sowie beim Zahlungsverkehr entsprechend ihres spezifischen „betrieblichen“ Rechnungswesens. Im Sinne Deiner Frage: Besser wäre vielleicht Kat:Kommunaler Wirtschaftsbereich. Es kann sein, dass Außenstehende durch zu allgemeine Kats eine irritierende Vorstellung von der Einordnung des Artikelinhalts bekommen können. Die Sonderrechnungsbereiche gibt es dort, wo beispielsweise tägliche Einnahmen inkl. Wechselgeld (z.B. im kommunalen Theaterbetrieb) organisatorisch nur schwierig in eine tägliche zentrale kamerale oder doppische Haushaltsführung einzufügen gehen. Man versuche sich den verwaltungsinternen, haushalterischen Workflow (sachl. richtig / rechner. richtig / nach Produkt-Nr. geprüft / zur Z. angewiesen) einer doppischen Zahlungsanordnung für eine Abendkasse im Theater vorzustellen - geht eigentlich nicht wirklich. Meiner Kenntnis nach lässt sich der Regiebetrieb als Instrument der Flexibilisierung im Haushaltsvollzug nach Kriterien des betriebl. Rechnungswesens einsetzen und verkörpert nicht vordergründig ein unternehmerisches Ziel. Eigentlich ist die Kat:Rechtsform des öffentlichen Rechts hier nicht richtig. Die einschlägige Rechtsform ist die Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Landkreis, krsfr Stadt). Der Regiebetrieb ist eine interne, zudem partielle Organisationsvariante innerhalb einer öffentlichen Rechtspersönlichkeit (Rechtsform öffentl.-rechtl. Körperschaft: Gemeinde, etc.). Ich würde eher eine neue Kat aufmachen (siehe oben).
Die unbelegte Aussage: Regiebetriebe sind häufig kommunale Unternehmen. sollte evtl. auch dabei überdacht werden. Heute noch „häufig“ und per se „Unternehmen“? Für einen Regiebetrieb müssen bei Bargeldverkehr lt. Kassenverordnung eine, evtl. mehrere Sonderkassen eröffnet werden, die mit der Gemeinde-/Stadt-/Kreiskasse (organisatorisch, haushalterisch) zu verbinden sind. Bei Kämmerern weckt das „stürmische Begeisterung“. ... In Ruhe überdenken. Grüße --Lysippos (Diskussion) 23:22, 11. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]