Diskussion:Regionaler Geistiger Rat

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von JCIV in Abschnitt Inhaltliche Fehler und Relevanz
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Inhaltliche Fehler und Relevanz[Quelltext bearbeiten]

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Die von dir genannten Regionalräte in Deutschland bilden ein Bindeglied zwischen dem ernannten und gewählten Zweig der Gemeindeordnung der Bahai und sind nicht zu verwechseln mit Geistigen Räten, die gewählt werden. Die Mitglieder der Regionalräte werden nämlich vom Nationalen Geistigen Rat ernannt und unterstützen diesen mit der regionalen Betreuung bestimmter Aufgaben. Diese sind beschränkt auf die Förderung von Studienkreisen, Andachten, Kinder- und Jugendprogrammen. Der Artikel ist also so nicht richtig. --Mipago 08:16, 2. Nov. 2009 (CET) Im Englischen tritt diese Unterscheidung übrigens noch deutlicher zutage. Dort unterscheiden sich auch die Begrifflichkeiten: Spiritual Assembly für Geistige Räte und Regional Council für Regionalräte. --Mipago 08:23, 2. Nov. 2009 (CET) IMO sollte der Artikel gelöscht werden. --Mipago 08:26, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Von Wahlen ist im Artikel auch nicht die Rede und eine Verwechslung mit den beiden anderen Geistigen Räten wird schon durch die Unterschiedlichen Lemmata ausgeschlossen. Wenn der Inhalt nicht stimmen sollte, kann der Artikel immer noch umgeschrieben werden und braucht deswegen nicht gelöscht werden. Hier mal meine Internetquellen: Artikel in der Bahaikipedia und Das unter Literatur angegebene Buch von Emanuel V. Towfigh. -- JCIV 18:15, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Bahaikipedia ist keine Grundlage für einen enzyklopädischen Artikel. Dein zweiter Link zeigt eindeutig, dass Regionale Geistige Rate von den Regionalräten zu unterscheiden sind. In Deutschland gibt es nur letztere. Relevanz für einen eigenen Wikipedia-Artikel hat aber weder das eine noch das andere. Übrigens würde ich die Artikel Nationaler Geistiger Rat und Örtlicher Geistiger Rat in einem Überblicksartikel abhandeln. Dort kann dann auch die Sonderform des Regionalen Geistigen Rates erwähnt werden. --Mipago 20:13, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Deswegen habe ich die Bahaikipedia auch nicht als Einzelnachweis oder Weblink angegeben, dennoch erscheint mir die dortige Quelle interessant. Dass es Regionale Geistige Räte in Deutschland nicht gibt, ist für die deutschsprachige Wikipedia nicht von belang und das Beispiel eines Regionalen Geistigen Rates für das gesamte Zentralasien erscheint mir doch durchaus relevant, auch für einen eigenständigen Artikel. Die Streichung des Halbsatzes würde den Artikel nur unwesentlich verkleinern. In der Form sind das gültige Stubs. -- JCIV 20:38, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten