Diskussion:Registrierende Leistungsmessung

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Es müsste "Registrierende Leistungsmessung" heißen[Quelltext bearbeiten]

Kennzeichen dieser Art der Messung ist, dass die Messwerte in einem Lastgangspeicher registriert (mitgeschrieben) werden. Also ist die Messung registrierend und es geht nicht darum, dass die Messung registriert wird (wird sie in der Regel auch, aber das ist hier nicht kennzeichnend ...) Seht einfach mal in den Preisblättern der Netzbetreiber nach. Dort habe ich bisher immer nur den Begriff der registrierenden Leistungsmessung gefunden.

Beispiel: http://sh-netz.com/fileadmin/user_upload/PDF/Preislisten/S_SH_11_Preisblaetter_Schluessel_101202.pdf

"Registrierte Leistungsmessung" ist imho Quatsch und sollte ersatzlos gestrichen werden - sonst schreiben es noch mehr Leute ab ...

-- Budelabop 09:55, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Stimme Dir zu.--Dr. med. Mabuse 21:22, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Stimmt die Quelle?[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach ist die Quellenangabe falsch. Könnte dies bitte von einem Fachkundigen korrigiert werden?

Crebiz 15:47, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Bitte den Text ergänzen: Was ist der Unterschied zum normalen Strom- oder Gaszähler, den jeder in seinem Haushalt hat?[Quelltext bearbeiten]

Bitte den Text ergänzen: Was ist der Unterschied zum normalen Strom- oder Gaszähler, den jeder in seinem Haushalt hat? Welchen Vorteil hat die regsitrierende Leistungsmessung für Unternehmen? (nicht signierter Beitrag von 91.46.107.73 (Diskussion) 21:54, 29. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

Der "normale Haushaltszähler" zählt einfach stur die bezogene Arbeit in Kilowattstunden. Abgelesen wird per Hand und einmal jährlich. Der RLM-Zähler wird dagegen gewissermaßen viertelstündlich abgelesen. Dies ermöglicht, für den Kunden einen Lastgang zu erstellen. Bei großen Kunden möchte man als Energieversorger über den Lastgang informiert sein, um entsprechend einkaufen zu können. Für den Kunden kann RLM sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein. Auf der Vorteilsseite steht zum Beispiel, dass man wegen des individuell bepreisten Lastgangs seine Energie zu sehr günstigen Konditionen bekommt (wer RLM hat ist auch in der Regel Großverbraucher). Die viertelstündige Leistungsmessung setzt meist auch einen finanziellen Anreiz, kurzfristige Lastspitzen zu vermeiden. Die höchste Viertelstundenleistung im Monat oder im Jahr geht in die Abrechnung mit ein. Wer also in einem Jahresleistungspreismodell ganzjährig 60 kW zieht, und nur in einer einzigen Viertelstunde 80 kW braucht, zahlt für das ganze Jahr den Preis für die Bereitstellung von 80 kW. Das kann sehr ins Geld gehen. Ein nicht RLM-gemessener Kunde hat es da besser, weil seine kurzfristige Spitze nicht auffällt. Soweit meine Ausführungen zu diesem Thema aus der Sicht eines Industriekunden. Mit geschliffenerer Wortwahl und mehr Fachbegriffen kann das gerne im Artikel ergänzt werden. --Echoray 09:25, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten