Diskussion:Reichsheimstätte

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Frankenschüler in Abschnitt Unstimmigkeiten und Unklarheiten
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Unstimmigkeiten und Unklarheiten[Quelltext bearbeiten]

Ich zitierte aus Abschnitt Reichsheimstättengesetz: "Dieser für damalige Zeiten durchaus beachtliche Betrag entsprach in etwa der üblichen Eigenbeteiligung der Heimstätter dem Kauf des Hauses." Verstehe ich nicht. Das waren doch Inflationsjahre! Abgesehen davon, was ist mit üblicher Eigenbeteiligung "dem Kauf des Hauses" gemeint?

Zitat aus Abschnitt Umsetzung: "Bezüglich der praktischen Umsetzung kann man ganz grob davon ausgehen, dass die Anzahl der Heimstätten sich zwischen 1933 und 1936 auf rund 40.000 verdoppelte und sich dann bis 1945 noch einmal auf eine grob geschätzte Gesamtzahl von 80.000 verdoppelte." Die Richtigkeit der Schätzung erscheint mir sehr zweifelhaft, denn ich gehe eher davon aus, dass die Wohnungsbau- und Siedlungstätigkeit mit Kriegsbeginn weitgehend zum Erliegen kam. Es wurden auch Baustopps verhängt, zum Beispiel durch den Führererlass vom 15.11.1940 über den Wohnungsbau nach dem Kriege. Zeitgleich wurde der Reichskommissar (Ley) eingesetzt, der nach meinem aktuellen Kenntnisstand im Wesentlichen nur das Behelfsheimprogramm in Gang brachte (mit begrenzten Erfolgen, nicht zuletzt durch Arbeitskräfte- und Materialmangel).

Zitat aus Abschnitt Reichsheimstättenrecht nach 1945: "In der Gesetzesvorlage zur Aufhebung wurde auf eine Rückzahlung der ersparten Gebühren ausdrücklich verzichtet; dass durch dieses „Geschenk“ an die Eigentümer nicht nur direkte Verluste, sondern im Falle der Vermarktung zu wesentlich höheren Kaufpreisen langfristig durchaus merkliche Steuerausfälle zu verzeichnen sein würden, wurde vom Gesetzgeber außen vor gelassen."

Das verstehe ich nicht. Wie kann man ersparte Gebühren zurückzahlen? Ist Nachzahlung gemeint? Wie soll aus dem Verzicht auf Nachzahlung (falls es so gemeint sein sollte) dann für den Staat oder die Kommunen ein Verlust und ein Steuerausfall entstehen? Wenn die ex Heimstätte frei verkäuflich geworden ist und am Markt ein höherer Verkehrswert (auf Grund einer nun freien, uneingeschränkten Verwertbarkeit des Wirtschaftsguts) erzielt werden kann (theoretisch), dann hätte der Staat doch Mehreinnahmen! Bei jedem Grundstücksverkehr fallen doch wieder Steuern an, womöglich auch Erbschafts- oder Schenkungssteuern. An Grundsteuer und weitere mögliche Steuerarten ist wohl auch zu denken. Der Staat erspart sich durch den Wegfall der Gebühren- und Lastenfreiheit doch nur die Mindereinnahmen, die er dadurch hatte!--Frankenschüler 20:22, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten