Diskussion:Reichskriegsgericht

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Deutsche Monarchie bis 1919??[Quelltext bearbeiten]

im artikel wird die deutsche monarchie "bis 1919" gerechnet, ohne weiteren kommentar, obwohl doch gewöhnlich das ende des kaiserreichs mit der proklamation der republik durch scheidemann am 9.11.1918 angesetzt wird... - so auch im artikel "deutsche monarchie"... also bitte erläuterung (fußnote?!) oder korrigieren! danke! --HilmarHansWerner 21:58, 12. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

  • gestrichener Absatz: Dem Reichskriegsgericht werden für die Zeit von 1939 bis 1945 über 1.400 Todesurteile zugeschrieben. Unter anderem wurden hier Angehörige der Roten Kapelle zum Tode verurteilt. - Die meisten dieser Hinrichtungen fanden in einer Schlucht der Murellenberge, nördlich der Berliner Waldbühne statt. Dort befindet sich seit 2002 die von der Künstlerin Patricia Pisani gestaltete Installation Denkzeichen zur Erinnerung an die Ermordeten der NS-Militärjustiz.

Gründe: Genauere Zahlen sind eingearbeitet und belegt. / Die unbelegte Behauptung, es handele sich beim Hinrichtungsort Murellenberg um Verurteilte des RKG, stimmt nicht mit folgenden Infos überein:

  • Zitat: In der Endphase des Krieges wirkten im Wehrkreis III in Berlin vor allem drei Kriegsgerichte: das Gericht der Wehrmachtkommandantur Berlin, das Zentralgericht des Heeres sowie das Fliegende Standgericht des Befehlshabers im Wehrkreis III. murellenberg geschichte

Über „Hinrichtungsarten und Hinrichtungsorte der NS-Militärjustiz“ allgemein (ohne Spezifikation des RKGs) siehe auch bei Ulrich Baumann, Magnus Koch: „Was damals Recht war...“ - Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht. Berlin-Brandenburg 2008, ISBN 978-3- 89809-079-7, S. 79 - 94

--Holgerjan (Diskussion)

[[Datei:Gedenktafel Karl Sack.jpg|thumb|Gedenktafel für [[Karl Sack]] am ehemaligen Reichskriegsgericht in Berlin]] Ich habe das Bild bis auf weiteres entfernt. Es würde erst dann gut passen, wenn ein Abschnitt über die Richter am RKG eingearbeitet wird.

Hierzu bei Haase (s. Lit, S. 19 ) Hinweise auf mehrere Richter, die sich positiv abheben. / Hinweis S. 20 auf 7 führende Angehörige des RKG, die mehr als ein Jahr in Rastatt interniert waren, ohne Anklageerhebung entlassen / Verschleierung, Kameradschaft und Instrumentalisierung von Widerständlern

Siehe auch "Die Nachkriegsgeschichte des RKG" (S. 219/220) in Baumann/Koch: "Was damals Recht war..."

Unbedingt heranziehen:

  • Günter Gribbohm: Das Reichskriegsgericht : die Institution und ihre rechtliche Bewertung. Berlin : BWV Berliner Wiss.-Verl., 2004, ISBN 3-8305-0585-X
inzwischen eingearbeitet --Holgerjan (Diskussion) 18:27, 12. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
  • ggf. Haase in ZfG 40(1992) S. 1129-1137
--Holgerjan (Diskussion) 19:04, 8. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aufhebung der Urteile per Gesetz.[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz über die Aufhebung von NS-Urteilen führt zu untragbaren Konsequenzen in all den Fällen in denen neben dem Militärdelikt auch ein anderes Delikt abgeurteilt wurde. So führt es etwa im Fall eines Gefreiten Heine, Gericht des Kommandaten des rückwärtigen Armeegebiets 550, Straflistennummer 356/42, der neben Fahnenflucht als schwerstem Delikt auch einen Totschlag an einer Jüdin begangen hat, zur Urteilsaufhebung. Hyacinthe (Diskussion) 07:22, 12. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

welches Gesetz meinen Sie denn da ? --129.187.244.19 10:32, 1. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Solche krassen Behauptungen ohne überprüfbare (!) Quellen gehen garnicht! Benutzer "Hyacinthe" wurde im Übrigen gesperrt. --Stadtlandmensch (Diskussion) 23:47, 27. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]