Diskussion:Reisefreimenge
Definition
[Quelltext bearbeiten | Abschnitt hinzufügen]Der Artikel klingt so, als sei "Reisemitbringsel" in erster Linie ein juristischer Begriff. Das stelle ich aus zwei Gründen in Frage:
Erstens scheint es mir mehr als zweifelhaft, ob das überhaupt so gebraucht wird: Es wird kein einziger juristischer Beleg angeführt, in dem dieses Wort verwendet wird.
Zweitens aber - und das ist schlimmer - ist "Reisemitbringsel" zunächst mal schlicht ein allgemeinsprachlicher Begriff, der nicht juristisch enggeführt werden sollte. Anders ausgedrückt: Wenn ich einen Elefanten als Reisemitbringsel mitbringe, dann kann der Zoll mir zwar verbieten, ihn einzuführen. Aber er kann mir nicht verbieten, den Elefanten als Reisemitbringsel zu bezeichnen.
Der Duden definiert Mitbringsel übrigens völlig anders: Als "kleines Geschenk, das jemand für einen anderen mitbringt". Nur mal so zur Kenntnis. --217.239.14.43 09:31, 14. Jul. 2020 (CEST)
- Grundsätzlich haben Sie recht; zumindest was die ersten beiden Absätze angeht. Ich schlage deshalb vor, die Weiterleitung umzudrehen und den Hauptartikel Reisefreimenge (Reisemitbringsel als Weiterleitung) zu nennen. Ist es okay, wenn ich damit 14 Tage warte, ob Widerspruch kommt und wenn das nicht der Fall ist, das so mache? In der Zwischenzeit widme ich mich mal dem Artikel, der in weiten Teilen einfach falsch ist. --Gerald Fix (Diskussion) 06:24, 14. Jan. 2022 (CET)
- Ich würde unter Reisemitbringel auch sowas wie Krankheiten aus dem Ausland bezeichnen. Reisefreimenge ist für den Artikelinhalt passender. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 06:30, 14. Jan. 2022 (CET)
- Naja ... :-) Tatsächlich wird der Begriff aber in § 2 der Einreise-Freimengen-Verordnung erwähnt, die ist auch im Text vorhanden. --Gerald Fix (Diskussion) 06:32, 14. Jan. 2022 (CET)
- Ach, noch was: Falls sich niemand findet, der die Situation in Österreich und der Schweiz einbaut, wäre eine Verschiebung nach Reisefreimenge (Deutschland) zu überlegen. --Gerald Fix (Diskussion) 07:13, 14. Jan. 2022 (CET)
- Naja ... :-) Tatsächlich wird der Begriff aber in § 2 der Einreise-Freimengen-Verordnung erwähnt, die ist auch im Text vorhanden. --Gerald Fix (Diskussion) 06:32, 14. Jan. 2022 (CET)
- Ich würde unter Reisemitbringel auch sowas wie Krankheiten aus dem Ausland bezeichnen. Reisefreimenge ist für den Artikelinhalt passender. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 06:30, 14. Jan. 2022 (CET)