Diskussion:Republik Bergkarabach

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Am leider bisher nur angeblich überparteischen Wikipediaeintrag zur Republik Arzach habe ich folgende Kritikpunkte:

- die noch nicht von Petrokorruption und Flüchtlingsgeschacher verwässerte Resolution des Eroparates, die bereits September 1988 nach dem Progrom von Sumgait (in Wiki korrekt dargestellt) den Anschluß Bergkarabachs an die SSR Armenien forderte wird nicht erwähnt. Referenz: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:C:1988:235:FULL&from=EN

- die im Eintrag erfolgte Beurteilung "völkerrechtlich zu Aserbajdschan" ist parteisch und juristisch nicht haltbar. Wie der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Otto Luchterhandt korrekt darlegt, steht im vom Verfasser bemühten Völkerrecht das Selbstbestimmungsrecht an erster Stelle. Der nachrangige Artikel bezüglich der territorialen Integrität verbietet lediglich die Gewaltanwendung im Zuge internationaler Beziehungen. Dagegen versößt der widerholte aserbajdschanische Angriffskrieg aufs Territorium Bergkarabachs, ebenso wie die als Reaktion erfolgte Besetzung der Arzach umgebenden Gebiete. Ein Anspruch Aserbajdschans auf Arzach selber läßt sich völkerrechtlich nicht ableiten. Referenz: https://haypress.de/bergkarabach-vs-aserbaidschan-eine-juristische-asymmetrie/

Eine Ergänzung bzw. Korrektur dieser Punkte währe im Rahmen ihres Anspruchs auf Objektivität wünschenswert. (nicht signierter Beitrag von 2003:EA:8F0F:5900:1977:C1C3:C69E:3E04 (Diskussion) 11:04, 8. Nov. 2020 (CET))[Beantworten]