Diskussion:Rhein-Neckar-Variobahn

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von LokleitungRN in Abschnitt Höchstgeschwindigkeit
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Höchstgeschwindigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe der Höchstgescwindigkeit in der Infobox wurde jetzt schon mehrmals von 80 km/h auf 100 km/h geändert, teilweise mit der Bemerkung, dass die Fahrzeuge auf 100 km/h ausgelegt seien aber – da die ESBO bekanntermaßen keine so hohen Geschwindigkeiten erlaubt – nur für 80 km/h zugelassen. Falls das stimmt sollte das eher im Text beschrieben werden und es wäre auf jeden Fall – wie auch bei den Reverts von verschiedenen Benutzern mehrfach erbeten wurde – die Angabe eines Belegs sinnvoll. --nenntmichruhigip (Diskussion) 15:55, 18. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Wenn ich mir ein Auto kaufe, dessen Höchstgeschwindigkeit mit 150km/h angegeben ist und ich nachher feststelle, dass es dennoch 160 fährt, dann ist die Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugbrief immer noch 150km/h. Worauf die RNVs "ausgelegt" sind ist doch auch völlig unerheblich. Im Übrigen sind sie sicher nicht auf 100km/h "ausgelegt", weil das ja zumindest verstärkte Bremsen zur Einhaltung der Bremswege erfordern würde, ohne zu Überhitzung oder sonstiger Überlastung der Komponenten zu führen. Gleiches gilt für Achswellen, Radreifen etc. Für Zulassungsfahrten ist eine Überschreitung der v/max um 10% meines Wissens sogar erforderlich und ich meine, das wäre in Deutschland bei allen neuen Schienenfahrzeugen so. Aber die Höchstgeschwindigkeit der RNVs liegt laut den Werksangaben von Bombardier bei 80km/h. Nicht mehr und nicht weniger. --LokleitungRN (Diskussion) 08:31, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten