Diskussion:Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa
Die Richtlinie 1999/30 löst die Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 NICHT ab.
Das ist absolut richtig - die Richtlinie 1999/30/EG fungiert als sogenannte Tochterrichtlinie der Richtlinie 96/62/EG, diese wird also nicht abgelöst, sondern ergänzt. Neben der RL 99/30/EG gibt es noch weitere Tochterrichtlinien der 96/62/EG, z.B. die RL 2000/69/EG für Benzol und Kohlenmonoxid oder die RL 2002/3/EG für Ozon. (siehe auch Hansmann, NuR 1999, S. 10)
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