Diskussion:Richtlinie 91/383/EWG

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Vermischung zweier Richtlinien[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einen Teil des Artikels entfernt, der sich mit einer anderen Richtlinie zum Thema Leiharbeit befasst. Zur Erklärung: Die Richtlinie 91/383/EWG betrifft den Arbeitsschutz bei Leiharbeitern und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen. Daneben existiert der Entwurf einer Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern. In diesem Entwurf geht es ganz allgemein darum, die Diskriminierung von Leiharbeitnehmern zu verhindern. U. A. geht es um den Grundsatz des equal pay. Beide Richtlinien sollten nicht verwechselt werden. Insofern ist das lemma Leiharbeitsrichtlinie aus meiner Sicht nicht eindeutig und sollte überdacht werden. --Forevermore 18:24, 23. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bei der geplanten Änderung spricht die Bundesregierung über eine "Richtlinie für die Leiharbeit" [1].
Daher könnte man im Prinzip beide - die bestehende Richtlinie 91/383/EWG und die Änderung mit der neuen Richtliniennummer in einen Artikel bringen. Vielleicht ist es aber tatsächlich klarer/deutlicher, wenn man die Artikel nach Richtliniennummer trennt. Ich möchte hierzu auch auf die aktuelle Diskussion um die Benennungen der Richtlinien-Artikel hinweisen. (Mir ist auch noch nicht bekannt, ob die neue Richtlinie den gleichen Kurztitel "Leiharbeitsrichtlinie" tragen wird oder nicht, weißt Du etwas dazu?)
Zumindest halte ich es aber für wichtig, in jedem Fall im bestehenden Artikel auf die Bestrebungen zur Novellierung hinzuweisen. Hättest Du da einen Vorschlag für einen entsprechend formulierten Text? --Carolin 20:48, 23. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Einen Hinweis auf die aktuellen politischen Bemühungen würde ich im Artikel Leiharbeit platzieren, nicht im Artikel Leiharbeitsrichtlinie. --Forevermore 12:47, 24. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]