Diskussion:Richtlinie 97/81/EG (Teilzeitrichtlinie)
Da durch den Vertrag von Lissabon die Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist, und die EU damit Rechtsnachfolgerin der EG ist (Artikel 1 Abs. 3 Satz 3 Vertrtag über die Europäische Union), bin ich der Meinung, dass der Geltungsbereich der Richtlinie nicht mehr als EG-weit, sondern als EU-weit bezeichnet werden muss.
Das Inkrafttreten der Richtlinie 98/23/EG am 25.05.1998 ergibt sich aus Art. 254 EG-Vertrag (jetzt Art. 297 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), wonach eine Richtlinie, soweit nichts anderes bestimmt ist, am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Die Richtlinie wurde am 05.05.1998 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 131 veröffentlicht. --Jottpeh 00:43, 19. Mai 2010 (CEST)