Diskussion:Risikoethik

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Hinweis bezüglich Urheberrechten[Quelltext bearbeiten]

Die einleitende Definition ist identisch mit dem ersten Absatz der angegebenen Quelle. Dies ist urheberrechtlich i.O.. Ich bin Mitautor der angegebenen Quelle und wesentlicher Urheber des entsprechenden Abschnittes. Pebble 21:18, 24. Apr 2006 (CEST)

Beispiel für Schwellenwert[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel, das in dem Artikel den Schwellenwertansatz stützen soll, stütz diesen m.E. nicht. Man stelle sich vor, A tritt nicht mit einem Revolver an das Bett von B, sondern mit einer Waffe mit größerer Trommel, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass die eine Patrone abgeschossen wird und B tötet, fällt. Mir scheint, dass diese Praxis des A generell unmoralisch ist, unabhängig von der Trommelgröße, also auch unabhängig von einem Schwellenwert. (unbekannter Autor)

Das Beispiel will nicht den Schwellenwertansatz stützen[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel will nicht einen bestimmten Ansatz stützen und ist meines Erachtens auch nicht so geschreiben, dass sich daraus ein Vorrang des Schwellenwertansatzes ableiten lässt. Es will hinweisen auf ein typisches Problem und wichtiges Element im Risikoethikdiskurs, an dem jeder Ansatz seine Tauglichkeit beweisen muss, nämlich, dass sich Beurteilungen oft ins Wanken bringen lassen, wenn man an den Wahrscheinlichkeiten dreht und als Kontrast andere, in Alltag moralisch akzeptierte Handlungen gegenüberstellt. Pebble 14:17, 17. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Trotz allem sollte ein Beispiel gewählt werden, welches das Motiv weniger außer acht lässt. Das Motiv einen Revolver zu bedienen ist unvergleichbar mit dem Motiv eines Anrufes. --Falk Wolf (Diskussion) 19:38, 23. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]