Diskussion:Risikoselektion

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Autograf
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Benutzer Fungus hat Änderungen revertiert, mit dem Hinweis, dass Risikoselektion in der GKV nichts mit adverse selection zu tun hat. In der GKV gibt es gar keine Risikoselektion, aber adverse selection, und das nicht zu knapp. Zudem geht es bei dem Begriff Risikoselektion nicht nur um die GKV, sondern Risikoselektion findet überall in der Versicherungswirtschaft statt, insbesondere in der Privatwirtschaft. Daher verstehe ich den Revert und die Begründung überhaupt nicht. Grundlage für die Risikoselektion ist nicht der Versuch, große Risiken auszuschließen, sondern überhaupt für eine Homogenisierung zu sorgen. Die Ausführungen hierzu hätten nicht revertiert werden dürfen. Statt eines Re-Reverts biete ich hier die Diskussion an.--Autograf 07:59, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Risikoselektion ist ein stehender Begriff in der Gesundheitsökonomie, der die Situation bezeichnet, wenn Versicherer systematisch Jagd nach guten Risiken machen. Dies ist jedoch bei weitem nicht in der ganzen Versicherungswirtschaft der Fall, wie Du behauptest, sondern nur, wenn es Wettbewerb um Versicherte zwischen den Krankenversicherern gibt und gleichzeitig ein Diskriminierungsverbot besteht, dass den Versicherern untersagt, die Prämien nach dem Risikotyp zu differenzieren. Ich zitiere aus Breyer/Zweifel/Kifmann (5. Auflage, S. 260):
"Risikoselektion tritt nicht auf, wenn man auf Wettbewerb um Versicherte oder auf ein Diskriminierungsverbot verzichtet. Werden die Versicherten einer Versicherung zugewiesen, kann die Versicherung den Bestand ihrer Versicherten nicht beeinflussen. Können andererseits die Versicherungen risikoabhängige Prämien erheben, dann besteht ebenfalls kein Anreiz zur Risikoselektion, falls es gelingt, von jedem einen Beitrag zu verlangen, der seinen erwarteten Leistungsausgaben entspricht."
Normalerweise kann man in einem Versicherungsmarkt risikoabhängige Prämien verlangen, weshalb Risikoselektion eigentlich nur in sozialen Versicherungssystemen ein Problem darstellt.
Risikoselektion bezeichnet in der Gesundheitsökonomie zudem nur die aktive Selektion der guten Risiken durch den Versicherer. Adverse Selektion ist demgegenüber eine Selbstselektion der Versicherten aufgrund von Prämiendifferenzen. Nach Theorie versichern sich bei asymmetrischer Information nur die guten Risiken (Auch wenn sich in der Realität eher die schlechten Risiken versichern, da sie eine grössere Risikoaversion haben). Die guten Risiken verzichten bei zu hohen Preisen auf eine Versicherungsdeckung. Da aber in der GKV ein Diskriminierungsverbot und zudem eine Versicherungspflicht herrscht, bestehen zum einen keine Prämiendifferenzen und man kann auch nicht einfach auf Versicherung verzichten. Adverse Selektion ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Versicherungspflicht wurde denn in der Schweiz auch mit dem Argument eingeführt, adverse Selektion zu verhindern.
Deine Aussage, dass Risikoselektion nicht der Versuch sei, grosse Risiken auszuschliessen, sondern eine Homogenisierung zum Ziel habe, ist gesundheitsökonomisch nicht haltbar. Dazu brauchst Du nur die einschlägigen Kapitel in der im Artikel zitierten Literatur zu lesen. Eine einfache Google-Suche nach Risikoselektion wird Dir dies auch bestätigen. Ich denke, Dein Verständnis vom Begriff bezieht sich eher auf Risikomanagement. --Fungus 09:01, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich spreche nicht von Randbereichen des Versicherungswesens wie der staatlichen Gesundheitsvorsorge (deren Versicherungscharakter gelinde gesagt zweifelhaft ist). Risikoselektion ist der sich an die Risikoprüfung (in der Personenversicherung auch Gesundheitsprüfung genannt) Vorgang der Auswahl der in das Risikoprofil des Portefeuilles passenden Risiken. Es mag in der Gesundheitsvorsorge einen eigenständigen Begriff Risikoselektion geben, aber das weiß ich nicht, da ich mich seit dem Studium nicht mehr mit staatlichen Sicherungssystemen beschäftigt habe. Dann bitte kein Revert sondern Aufteilung des Artikels in zwei Bedeutungen des Begriffs. Ich weiß nicht was Gesundheitsöknomie ist, mir ist das ganze Gesundheitswesen noch nie sehr ökonomisch vorgekommen. Ich halte mich lieber an klare Fakten: Das Gesetz der Großen Zahlen und den Zentralen Grenzwertsatz, beide die Fundamente der Versicherung, vgl. Farny und Co. (wenn Dir an Zitaten liegt). Hiernach erfolgt der Risikoausgleich am Besten, wenn die Risiken homogen sind. Also bemühen sich Versicherer nicht nur hohe sondern auch ungewöhnlich geringe Risiken auszuschließen. Letzteres ist aber nicht so im Vordergrund, weil das die VN schon selbst tun ... Der Verweis auf Adverse Selektion erfolgt deshalb, weil dort zu recht adverse Selektion in Beziehung auf Antiselektion in der LV gebracht wird. Vorschlag: Sollte es einen eigenständigen Risikoselektionsbegriff in der Gesundheitsökonomie geben, dann einen Untertitel einfügen „Risikoselektion in der Gesundheitsökonomie“ und ich füge dann einen Untertitel ein „Risikoselektion im Versicherungswesen“. Ok? --Autograf 09:32, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das können wir so handhaben. Allerdings hast Du mich noch nicht restlos überzeugt. Dass ein Versicherungsunternehmen gute Risiken ausschliessen soll, halte ich für äusserst unwahrscheinlich. Die bezahlen ja Prämien und verursachen kaum Kosten, wieso sollte irgendein Versicherer auf solche Kunden verzichten? Zudem war ich bisher immer der Meinung, dass der Antiselektion in der LV mit Underwriting begegnet wird. Zumindest der englischen Wikipediaartikel zu Adverse Selection bestätigt diese Sicht. Von dem her wäre ich froh, dass wenn Du den Teil schreibst, das auch mit Literatur belegst. Zumindest bei einer ersten Google-Recherche habe ich kaum etwas zu Risikoselektion in Deinem Verständnis gefunden. Im Handwörterbuch von Farny kommt das Wort Risikoselektion genau einmal vor (zumindest habe ich keine weitere Nennung gefunden) und auch dort ist es nicht in Deinem Sinn beschrieben. --Fungus 18:11, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nun, Underwriting besteht in der LV aus drei Teilen health examination (wenn wir schon Englisch sprechen), also nicht-personenversicherungsspezifisch risk assessment, oder auf gut Deutsch Gesundheitsprüfung, und risk selection, also Risikoselektion, wo nach vorgebenen internen Kriterien Risiken als versicherbar und nicht versicherbar im Rahmen des Tarifs kategorisiert werden. Demzufolge fällt die Annahmeentscheidung (= underwriting, mit dem 3. Teil, der eigentlichen Annahme) aus. Da es in der LV tatsächlich in Deutschland, und m.W. in der Schweiz auch nicht, keine preferred life Tarife gibt (außer vielleicht in paar Nichtrauchertarife), werden gute Risiken praktisch nicht ausselektiert. Dessen bedarf es in der LV nicht, da unterstellt werden kann, dass die ohne Einschränkung Versicherten alle relativ gesund sind und es hier keine nennenswerten Unterschiede gibt (anders bei Renten, wo es eigentlich impaired life Tarife geben sollte, hier verläßt man sich in Deutschland auf die Antiselektion, d.h. kranke kaufen keine Renten, da sie zu teuer sind, im UK hat man als Antwort die impaired life Renten entwickelt, um auch hier ein Angebot geben zu können). Das ist in der PKV ähnlich, wer zu normalen Konditionen angenommen wird, sollte eigentlich relativ gesund sein, so dass keine Antiselektion oder adverse Effekte durch zu große Inhomogenität aufgrund zu Gesunder befürchtet werden müssen. Bei Risiken mit wesentlicher positiver wie negativer Risikovarietät, z.B. Kfz-Versicherung (vgl. en: auto insurance risk selection, gibt es eine umfangreiche Prämiendifferenzierung, die zu einer intensiven Risikountersuchung mit anschließender Risikoselektion führt. Das dieser Ausdruck selten verwendet wird, hängt damit zusammen, dass der ersten Teil des Prozesses, die Gesundheits- oder Risikoprüfung als pars pro toto für den ganzen Prozess verwendet wird. Ich hoffe, ich muss nicht weiter erläutern, warum stochastisch eine Risikoselektion auch gegenüber guten Risiken notwendig ist, selbst wenn dies meist keine aktiven Maßnahmen erfordert, da Antiselektion und Markt die VU schon dazu zwingen, gute Risiken zu günstigeren Beiträgen, also in gesonderten Kollektiven zu behandeln. Ich werde, wenn ich mal Zeit habe, mal nach Quellen forschen, die zitierfähig sind. Zu Google: Gibst Du allein Risikoselektion ein, wirst Du wegen der Struktur von Google zuerst die neuere Diskussion zur Risikoselektion in der Krankenversicherung finden. Gibst Du Risikoselektion Kfz ein, ergibt sich ein völlig anderes Bild! Die Diskussion zur Risikoselektion in anderen Sparten ist schon ein bisschen älter und findet sich daher in Google erst weiter hinten, wenn man nur Risikoselektion eingibt. --Autograf 08:20, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten