Diskussion:Rittenhouse

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Albin Schmitt in Abschnitt Persönlichkeitsrecht u. namentliche Nennung von Kyle R.
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Die Bezeichnung "Doppelmörder" für Kyle Rittenhouse ist zu diesem Zeitpunkt nicht korrekt, weil es bisher weder einen Prozess noch eine Verurteilung wegen Mordes gab. --84.135.45.187 13:54, 24. Jan. 2021 (CET)Beantworten

lel welcher Gesinnungspolizist hat denn Kyle Rittenhouse entfernt? Der Junge stand schon mehrfach in den Schlagzeilen, weltweit. --2A02:810A:880:A84:38F0:D806:CD75:F32E 18:40, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Persönlichkeitsrecht u. namentliche Nennung von Kyle R.

[Quelltext bearbeiten]

Sollten wir ihn hier aufführen? Soweit ich mich erinnern kann handhaben wir es meist so, dass bei solchen Ereignissen der volle Name nur genannt wird, wenn die Person verurteilt wird. Und er wurde ja freigesprochen. Weiß also nicht, ob wir ihn mit vollem Name nennen sollen? Im Artikel zu den Ereignissen nennen wir ja auch keinen der beteiligten mit vollem Namen.

Gefühlt gibt es eine solche Diskussion jedes Mal, wenn es um solche Ereignisse geht. Insbesondere auch bei islamistische Terroristen, wo einige wild darauf pochen, dass der volle Name genannt werden soll.

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung, möchte deshalb hier noch mal nachfragen, wie die Richtlinien hierzu sind.

LG --Albin Schmitt (Diskussion) 18:37, 20. Nov. 2021 (CET)Beantworten