Diskussion:Rudolf Hess

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
WICHTIGER HINWEIS: Billigen, Verharmlosen oder Leugnen des Holocaust und anderer NS-Völkermorde ist nach dem Recht mehrerer Staaten, unter anderem dem der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz, strafbar; nach dem Recht Deutschlands meist auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde. IP-Adressen von Benutzern, die dies betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!

Kein Pfullinger Bürgermeister - wieso?

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gestern Abend diese Seite um einen Eintrag erweitert.
Nun habe ich gelesen, dass meine Änderung rückgängig gemacht wurde, und mir ist unklar, wieso, da ich der Meinung bin, dass sie völlig in Ordnung war.
Ich hoffe, mir kann das jemand erklären!