Diskussion:Rudolf von Maltzahn (Politiker, 1794)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Erichsohn in Abschnitt Vierter Sohn?
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Vierter Sohn?

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Sowohl im Artikel zu Karl als auch hier heisst es, er sei der vierte Sohn; das kann aber nur bei einem der beiden stimmen... --Concord 16:36, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Er war der vierte Sohn seines Vaters und der dritte Sohn seiner Mutter :) --Erell 16:40, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Dann sollte es aber bei Karl geändert werden; dort heisst es: Karl von Maltzahn (Nr. 975 der Geschlechtszählung) wurde 1797 als vierter Sohn des Albrecht Joachim Freiherrn von Maltzahn, Graf von Plessen auf Schloss Ivenack, in dessen zweiter Ehe mit Amelie von Schwerin-Wolfshagen(1769-1831) geboren. Komplizierte Familienverhältnisse ... ;-)--Concord 17:48, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Vielleicht sollte man versuchen, solche absoluten Angaben überhaupt zu vermeiden - jüngerer Sohn reicht häufig auch, weil ein solcher Sachverhalt oft erbschaftsrelevant ist. Und: erfahrungsgemäß zählen Autoren manchmal die jung gestorbenen Geschwister mit, dann wieder nicht. Die Auswertung der Quellen wird dadurch nicht gerade unkomplizierter. Ich sah schon Adelsgenealogien, wo selbst die Töchter (als genealogisch i.d.R. bedeutungslos) in Stammtafeln grundsätzlich weggelassen wurden. Übrigens: die MALTZA(H)N zählen rauf bis c. 1.600 (die höchste Geschlechtszählung, die mir aus Meckl. bekannt ist!) - keine große Kunst, da den Überblick zu verlieren. --Gruß, STA 20:09, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten