Diskussion:Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch

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Sollte nicht noch eingearbeitet werden, bis wann das Gesetzbuch galt? T-H 15:11, 24. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ergibt sich ja eher noch von selbst (bis zum Deutschen BGB), aber hier gehört tatsächlich noch viel herein. --DarkScipio 19:22, 8. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]