Diskussion:Sachpfändung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 89.204.136.53 in Abschnitt Literatur
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Fehlerhafte Sichtungen durch E....[Quelltext bearbeiten]

Wer wie E... löscht, ohne dies zu begründen, versteht entweder die Probleme nicht oder handelt voluntativ. Das ist nach den auch für E ... geltenden Regeln von Wikipedia wieder einmal Vandalismus.

Auch bei diesem Artikel Glückwunsch zu den rechtlich grob fehlerhaften Löschungen in der Versionsgeschichte, lieber E...Ich weiss nicht, warum Du die hoheitliche Sachpfändung durch Zoll, Städte und Finanzämter nicht zur Kenntnis nehmen kannst und die Literatur locker weglöscht. Das verstöß gegen das für WP geltende Belegprinzip. Eine nachträgliche (!) Begründung würde der Etikette von WP gerecht werden. --89.204.136.53 17:43, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Sachpfändung

Vollstreckung hoheitlicher Ansprüche[Quelltext bearbeiten]

In der Praxis ist die Sachpfändung jedoch bedeutsam bezüglich der Pfändung von Pkw bzw. ihrer Blockade durch die Parkkralle als Wegfahrsperre.

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Leider wurde in dem Artikel auch folgender Hinweis auf die umfassende Kommentierung gelöscht. Wie immer ohne Begründung vom "Experten" für schnelle Löschung ohne Begründung, also dem Löschmeister E..... Gruß--89.204.136.53 21:26, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Literatur:

  • Röder / Glotzbach / Goldbach,

ABC der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechte, Verlag W. Reckinger ISBN 978-3-7922-0019-3