Diskussion:Schachgebot

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Pyrrhocorax in Abschnitt Ansage Pflicht?
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Diagramm[Quelltext bearbeiten]

es fehlt noch ein Beispieldiagramm. Könnte ein fachkundiger Autor eins einfügen? (ich bin an der Formatierung gescheitert) --Tobias1983 Mail Me 23:20, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Quellenangaben[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal ein paar Quellen hinzugefügt, falls diese ausreichen kann man den Quellen-Baustein auch wegmachen. Ich wollte ihn fürs erste dalassen, weil ich noch neu hier bin und mir nicht sicher bin, ob die Quellen ausreichen.--FunkyLizard (Diskussion) 17:39, 6. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Outsourcen des unmöglichen Zugs[Quelltext bearbeiten]

Was mich ein bisschen stört ist der Abschnitt, der sich dem unmöglichen Zug widmet. Die Tatsache, dass ein unmöglicher Zug zurückgenommen werden muss vereinfact die Sache meines Erachtens zu sehr (vgl. Artikel 7.5 b der FIDE-Schachregeln). Ich könnte daraus evtl. ein eigenes Lemma unabhängig vom Schachgebot machen, wollte mir aber vorher anhören, was ihr dazu meint. --FunkyLizard (Diskussion) 17:51, 6. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ansage Pflicht?[Quelltext bearbeiten]

muss man nun "Schach" sagen oder nicht? Bei Garde stehts klar im Artikel

Steht doch drin: Letzte Sätze der Einleitung. --Pyrrhocorax (Diskussion) 21:26, 24. Jan. 2019 (CET)Beantworten