Diskussion:Schenkung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Pauloco in Abschnitt Freibeträge pro Zeitraum?
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Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Extrem BRD-spezifisch verfasst, mit den dort gültigen Paragraphen und Rechtsmodalitäten gespickt, jedoch kaum allgemein brauchbarer Wert. Läuft meiner Meinung nach dem Gedanken von Wikipedia zuwieder, eine allgemeine freie Encyclopädie zu sein. Wäre besser in einem Rechtswiki aufgehoben. (nicht signierter Beitrag von 90.146.96.155 (Diskussion) 00:04, 6. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Schenkung teilweise rückgängig machen, um Pflichtteil bei Vererbung zu erlangen?[Quelltext bearbeiten]

Kann eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren teilweise rückgängig gemacht werden, um den Pflichtteil bei Vererbung zu erlangen(nicht signierter Beitrag von Drheimann (Diskussion | Beiträge) 11:57, 4. Jul. 2007 (CEST)) Beantworten

Schenkung- und Erbschaftsteuer nach gleichen gesetzlichen Regeln erhoben[Quelltext bearbeiten]

Zur Änderung durch 62.50.98.223: Die Änderung wurde auf die Diskussionsseite übertragen, da der Artikelraum nicht dafür da ist, Meinungen zu äußern. Es handelt sich um folgende Passage:

Die Schenkungssteuer wird leider nicht nach den gleichen Bestimmungen wie die Erbschaftsteuer erhoben. Bei mehrmaliger Vermögensübertragung innerhalb von 10 Jahren durch Todesfall wird die zuerst entrichtete Erbschaftsteuer auf den 2. Erwerb je nach Abstand zwischen den Todesfällen zwischen 50 % ( selbes Jahr ) und 5 % ( 10 Jahr ) mit angerechnet bzw. vermindert. Dies ist bei einer Schenkung nicht vorgesehen. Demnach also Unterschied zwischen Schenkungs- und Erbschaftsteuer.

Die Schlussfolgerung ist zudem nicht zutreffend. Die Schenkungsteuer (schreibt sich in Deutschland übrigens ohne Bindungs-s) wird aufgrund derselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Erbschaftsteuer erhoben, sieh Dir das Gesetz an; dass es darüber hinaus gesonderte Regeln gibt, die entweder nur für die Schenkungsteuer oder die Erbschafsteuer gelten, ist selbstverständlich. So regelt § 14 ErbStG den mehrfachen Anfall von Schenkungen zwischen denselben Personen (die jeweils abschnittsweise binnen zehn Jahren addiert werden), was naturgemäß nur bei Zuwendungen unter Lebenden geht. Zweck des § 27 ErbStG (Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens) behandelt die Vererbung von innerhalb der Steuergruppe 1 bereits innerhalb der gesetzlichen Fristen besteuert gewesenes Vermögen. Der Grund besteht darin, dass der allein aufgrund nicht vorhersehbarer oder planbarer Tode innerhalb einer Familie entstehende Nachteil eines mehrfachen Anfalls von Erbschaftsteuer abgemildert werden soll. Zuwendungen unter Lebenden sind aber nicht zufällig und unvorhersehbar. Das heißt wenn ein Großvater etwa seinem Kind und dieses wieder seinem Kind das Gleiche verschenkt, ist das planbar und vorhersehbar und nicht schicksalshaft unvorhersehbar, wie wenn Gleiches durch Todesfälle übergeht. Unter Lebenden können z.B. die Zehnjahresfristen abgewartet werden, um dann jegliche Schenkungsteuer zu vermeiden, was für die Erbschafsteuer nicht denkbar ist. Gruß --Karstenkascais 14:37, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Freibeträge und Steuersätze[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle "Freibeträge und Steuersätze" suggeriert, dass es ab 2010 keine Freibeträge mehr gibt und auf alles eine Steuer erhoben wird. Ich wüßte nicht, dass die Freibeträge aktuell nicht mehr gelten. Das sollte besser dargestellt werden.--80.136.96.75 13:21, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Steht doch deutlich da, dass die Freibeträge ab 2009 gelten - also wohl auch noch 2010 usw. Este 20:38, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Konstantinische Schenkung[Quelltext bearbeiten]

Dieser unsinnige Link des schon lange gesperrten Benutzers Wst hat sich jetzt 7 Jahre gehalten. Früher oder später kriegen wir aber jeden. ^^ -- Magnus Nufer 09:31, 4. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Freibeträge pro Zeitraum?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wird für die Besteuerung auf die Erbschaftssteuer verwiesen. Da ich von einer Person nur einmal erben kann, ist mir die Situation auch als Laie klar. Aber wie ist das bei der Schenkung? Gelten die Freibeträge pro (Kalender-)Jahr? Pro 10 Jahre? Pro Schenkung würde ja wenig Sinn ergeben, da man ja sonst z. B. 100.000€ einfach in fünf 20.000€ Schenkungen aufteilen könnte. --Pauloco (Diskussion) 23:28, 31. Okt. 2017 (CET)Beantworten

Ok, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hab gesehen, dass es auf 10 Jahre verteilt gilt. Also bitte einfach ignorieren :) --Pauloco (Diskussion) 23:33, 31. Okt. 2017 (CET)Beantworten