Diskussion:Schiffergesellschaft (Lübeck)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Obsanaly in Abschnitt Zunftpflicht
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kommentar zum Überarbeiten-Baustein vom 23.08.2005

[Quelltext bearbeiten]

Unter dem derzeitigen Lemma erwartet wohl die Mehrzahl der Leser Informationen zur Schiffergesellschaft selbst und nicht zu dem von ihr erbauten Gebäude. Ist es möglich, den Artikel noch zu erweitern und Literatur zum Thema "Schiffergesellschaft" zu ergänzen? --Frank Schulenburg 10:25, 23. Aug 2005 (CEST)

Dafür ist die Wikipedia da. Sobald ich Informationen habe, baue ich sie ein. Werde die Tage noch ein paar Bücher wälzen. --Debauchery 12:40, 23. Aug 2005 (CEST)

Das Gildehaus

[Quelltext bearbeiten]

Fast überall fehlen die Quellen. Jörg Sträussler (nicht signierter Beitrag von Kapitaen Joerg Straeussler (Diskussion | Beiträge) 20:31, 11. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Zunftpflicht

[Quelltext bearbeiten]

Die folgenden Sätze machen keinen Sinn. Die Schiffergesellschaft kann nicht gleichzeitig nicht der Zunftverfassung unterliegen und von der Außerkraftsetzung des Zunftwangs betroffen sein. Kapitaen Joerg Straeussler.

Zwar unterlag die Schiffergesellschaft nicht der Zunftverfassung, allerdings mussten aber Lübecker Schiffer Mitglieder der Gesellschaft sein und Statuten bedurften der Genehmigung des Stadtrates.

Als der Zunftzwang 1866 durch ein Gewerbegesetz außer Kraft trat, entschieden sich die Mitglieder der Schiffergesellschaft mehrheitlich dafür, die Organisation als freie Genossenschaft weiterzuführen und die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und unterstützen. (nicht signierter Beitrag von 2003:D2:1711:2B00:BCFA:DE9:D7F2:387D (Diskussion) 20:55, 11. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Zunftpflicht

[Quelltext bearbeiten]

Bruderschaft "Schifferbruder/Schifferschwester" , Gesellen und Meister, Kapitäne und Decksleute, Bootsmann und Bootsleut(e) ... ist das hier Verballhornung oder ehrliches Bemühen, die Lübecker Schiffergesellschaft auf das ehemalige Niveau zu bringen, das diese Vereinigung für das Ansehen der alten Hansestadt gebührt oder ist das schlicht als "hanseatisches Unvermögen" einzuordnen?

Leider fehlt mir die Zeit fürs Lesen von ehemaligen Satzungen oder Statuten oder Protokollen dieser "Schiffergesellschaft" und ihrer Bedeutung für Lübeck und für die hier und woanderswo lebenden Menschen. Die ehemaligen "Lübecker Seeleute" haben da schon ein wenig mehr "BeAchtung" verdient, als nur an der "Kapitänsback" Platz nehmen zu dürfen, es sei denn, man hätte sie dazu aufgefordert. Eine Vereinigung, die sich gewisser sozialer Tradition auch verpflichtet fühlt, könnte wohl auch hier für gebührenden Beitrag sorgen? @ --Obsanaly (Diskussion) 12:59, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten