Diskussion:Schiffsbefestiger

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Squarerigger in Abschnitt Ausbildung
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Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

Meines wissens ist keine Ausbildung für die Ausübung des Berufes des Schiffsbefestigers vorgeschrieben. Vielmehr gilt hier z.Zt. noch das "Learning by doing" Prinzip. Bestrebungen mehrerer berufsspezifischer Verbände eine verbindliche Ausbildung einzuführen noch keine Früchte getragen. Allerdings gilt der Beruf des Festmacher traditionell als härtester Beruf im Hafen. Für nähere Informationen bin ich natürlich dankbar.(nicht signierter Beitrag von 213.39.134.107 (Diskussion) )

Für den Beruf des Festmachers (Schiffsbefestiger) ist die Ausbildung als Matrose/Bootsmann vorgeschrieben. -- SVL 17:51, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Das darf bezweifelt werden, da es diese Ausbildungsberufe nicht gibt. Anerkannter Ausbildungsberuf ist lediglich dre Schffsmechaniker. Ich werde den Passus daher anpassen.--Squarerigger 15:08, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Geworfenen Webeleinenstek[Quelltext bearbeiten]

Ein Schiff wird nur von Idioten mit einem Webeleinenstek festgemacht. Wer schon einmal versucht hat einen Webeleinenstek, der unter großer Last gestanden hat, zu lösen, weiß, daß das oft nur mit dem Messer geht. Ab etwa 100kg Last, auch nur ein einziger Ruck, und die Bekneifung ist endgültig. Ein "geworfener Webeleinenstek" auf einem Poller wird in der Regel aber unter Last durchrutschen, wenn der Poller etwa vier Tampendurchmesser überschreitet, so daß das Problem des Nichtlösens übergangslos durch ein Nichthalten ersetzt wird. Gesteckt oder geworfen ist dabei auch egal. Auf Slipp gelegt erhöht man nur die Grenzlast.

"Anderthalb Rundtörn mit zwei halben Schlägen" ist wenigstens für kleine Schiffe (unter 5 Tonnen) akzeptabel, besser sind "anderthalb Rundtörn mit zwei halben Schlägen auf dem Kopf und auf Slipp", den kann man unter Last lösen ohne sich die Finger zu klemmen.

CBa--79.206.230.227 13:03, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten