Diskussion:Schlaichturm

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Eterix in Abschnitt Rollstuhlgerecht?
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Rollstuhlgerecht?

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Laut Artikel wurde die Konstruktion deswegen gewählt, weil eine rollstuhlgerechte Rampe zu lang gewesen wäre und zu starke Eingriffe ins Landschaftsbild zur Folge gehabt hätte. Soweit ich das sehen und aus der Artikelbeschreibung entnehmen kann, kann man den Turm -- wenn man nicht von der Rampe auf der anderen Bahnseite kommt -- nur über Treppen erreichen/verlassen. Die Rollstuhlfähigkeit ist also in meinen Augen so überhaupt nicht mehr gegeben. Übersehe ich da was, z.B. einen Aufzug? Falls nicht, ist die Argumentation mit dem rollstuhlgerechten Zugang irgendwie widersinnig. Wurde das tatsächlich beim Beschluss des Turms seitens der Entscheider so argumentiert, und falls ja, hat damals niemand deswegen nachgefragt? Grüße --cliffhanger Beschweren? Bewerten! 10:50, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Im Artikel steht nicht, dass der Bahnstein behindertengerecht erreichbar ist sondern der Geländesprung. Dies war bei der Projektierung des Turms eine Voraussetzung. Was ist nun das Problem? --Eterix 11:09, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Wenn ich das dem Artikel und deiner Antwort richtig entnehme, dann soll der Geländesprung nicht nur erreicht, sondern überwunden werden, oder? Eine Rampe wäre laut Artikel dafür bei gegebener Steigung von 6% viel zu lang geworden. Ich sehe aber nicht, wie das stattdessen mit dem Turm gelöst werden soll. Über diesen soll, wenn ich es richtig verstehe, der Übergang der Geländestufe -- also von Stufe "unten" nach Stufe "oben" -- ermöglicht werden und zwar explizit auch für Rollstuhlfahrer. Jetzt ist, soweit ich das sehen kann, der Auf- und Abgang zum/vom Turm aber nur über Treppen erreichbar und somit in meinen Augen eben nicht rollstuhlgerecht. Also entweder gibt es da eine rollstuhlgerechte Lösung, die ich den Fotos und der Beschreibung nicht entnehmen kann, oder der Turm ist nicht rollstuhlgerecht. Im ersteren Fall sollten Artikeltext und evtl. auch Bebilderung verbessert werden, um das klarzustellen, im zweiten Fall frage ich mich, wie Rollstuhlfahrer die Geländestufe überqueren können, wenn nicht über den Turm. Ich hoffe, jetzt wird klarer, wo mein Problem liegt. Danke und Grüße --cliffhanger Beschweren? Bewerten! 11:33, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Jetzt verstehe ich Dein Problem. Das kommt aber davon wenn irgendwelche Neunmalkluge am Artikel herum pfuschen ohne einen Deut der Kenntnis. Diese Veränderung stammt nämlich nicht vom Autor des Artikel. Habe es wieder geändert. --Eterix 12:14, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Hallo, die Änderung war von mir. Der Abschnitt ist meiner Meinung aber immer noch unglücklich formuliert. Behindertengerecht ist der Turm trotzdem nicht, da er nicht von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Da hatte Landschaftsverträglichkeit anscheinend Vorrang…--Sinuhe20 12:42, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Behindertengerecht ist der Turm durch die sehr niedrigen Setzstufen. Behindertengerecht ≠ Rollstuhlgerecht; es gibt auch andere Gehbehinderungen außer gar nicht laufen zu können und an den Rollstuhl gebunden zu sein. --Eterix 12:50, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Dann ist es aber ein bisschen geschummelt, wenn man sagt, der Turm ist behindertengerecht, aber nicht für Rollstuhlfahrer nutzbar. Normalerweise impliziert Behindertengerechtigkeit auch Rollstuhlgerechtigkeit. --Sinuhe20 12:57, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Beschwerden bitte an das Ingenieurbüro. Der Fall ist hier geklärt. --Eterix 12:59, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten