Diskussion:Schlaubehammer
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Definitiv in Abschnitt Überarbeitung der Verwaltungsgeschichte
Überarbeitung der Verwaltungsgeschichte
[Quelltext bearbeiten]Überarbeitung der Verwaltungsgeschichte
[Quelltext bearbeiten]Die verwaltungsgeschichtlichen Abläufe mussten angesichts einer besseren Quellenlage überarbeitet werden (keine Vorwürfe an die bisherigen Autoren !) Aus den Forschungen von Wolfgang Blöß vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv sind nämlich folgende Werke entstanden:
- Wolfgang Blöß: Kommunale Strukturen im Spannungsfeld gesellschaftlicher Umwälzungen: Die Grenzen von Gemeinden und Kreisen in Brandenburg 1945-1952 (2018)
- Wolfgang Blöß: Grenzen und Reformen in einer Umbruchgesellschaft : vom Land Brandenburg zu den Bezirken 1945-1952 (2014)
- Wolfgang Blöß: Brandenburgische Kreise und Gemeinden 1945–1952 Grenzänderungen, Eingemeindungen und Ausgemeindungen. Hrsg.: Brandenburgisches Landeshauptarchiv. Potsdam 2010, ISBN 978-3-9810642-5-4, S. 160. .
Aus den genannten Werken resultieren die folgenden Erkenntnisse:
- Das Historische Gemeindeverzeichnis des Landes Brandenburg 1875 bis 2005 ist in erheblichem Maße fehlerbehaftet, lückenhaft und unbelegt.
- Große Schwächen hat auch das Historische Ortslexikon Teil I bis X für die Brandenburger Kreise.
- Weißenspring und Schlaubehammer waren bis 1945 preußische Gutsbezirke.
- Die beiden Gutsbezirke Weißenspring und Schlaubehammer wurden 1945 in die Stadt Frankfurt eingemeindet und 1947 wieder aus dieser entlassen. Danach wurden sie zur Gemeinde Weißenspring-Schlaubehammer zusammengeschlossen (1947, nicht 1950). So wurde diese Gemeinde dann auch in amtlichen Dokumenten bei den Gebietsreformen von 1950 und 1952 oder später in amtlichen Ortsverzeichnissen der DDR genannt. Beispiel Beispiel
- W. und S. wurden zwar im Preußischen Gemeindeverzeichnis von 1873 als Gemeinden gelistet, das ist aber ein Fehler dieses Verzeichnisses. Aus den Erwähnungen Weißensprings und Schlaubehammers in den Amtsblättern des Regierungsbezirks Frankfurt vor, während und nach dieser Zeit ist klar zu erkennen, das W. und S. bis 1945 immer Gutsbezirke waren. Im folgenden Gemeindeverzeichnis 1885 ist dieser Fehler dann auch behoben.