Diskussion:Schwurgericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(erledigt) Überlappung mit Geschworenengericht[Quelltext bearbeiten]

Wir haben jetzt wieder eine Überlappung zu Geschworenengericht. Ich schlage vor, den heutigen Zustand nach GVG hierher zu übertragen und zu geschworenengericht die geschichtlichen Ausführungen, als das Schwurgericht wirklich noch eines war und nicht nur so hieß. Einverstanden? --103II 00:11, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ausgeführt, --103II 17:32, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Begriffsgeschichte und Fahrlässige Tötung[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand erklären, warum die so heißen? - 217.1.207.78 16:54, 1. Dez 2003 (CET)

Weil es bis 1921 tatsächlich Geschworenengerichte waren. Im übrigen habe ich die Zuweisung der fahrlässigen Tötungsdelikte auf das Schöffengericht oder den Strafrichter geändert. Ich habe zwar noch keinen Prozess mit fahrlässiger Tötung erlebt, der allein vor dem Strafrichter verhandelt wurde, warum aber auch nicht. --AHK
Tatsächlich dürften die meisten Verhandlungen (allein) wegen fahrlässiger Tötung vor dem Strafrichter stattfinden. Der Strafrahmen beträgt Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. In der Regel werden eine mittlere Geldstrafe oder geringe Bewährungsstrafen verhängt. Hierfür ist gemäß §§ 24, 25 GVG der Strafrichter zuständig. Zum Schöffengericht geht die Sache nur, wenn eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren (schon bei Anklageerhebung) zu erwarten ist. Das dürfte eher selten der Fall sein. -- BV

Schwurgericht[Quelltext bearbeiten]

Gemäß §§ 79-92 GVG welche weggefallen sind gibt es kein Schwurgericht mehr. --Preusachse 13:16, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

halte ich für falsch. Assizes waren die Vorläufer der en:Crown Courts auf die die Verlinkung zeigen sollte. --EssexGirl (Diskussion) 10:43, 8. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Reduzierung Geschworne/Schöffen in der BRD[Quelltext bearbeiten]

Offenbar waren Schwurgerichte bis mindestens in die 1960er Jahre hinein noch mit sechs Geschworenen (allerdings in der heutigen Funktion als Schöffen) statt mit drei Schöffen besetzt. Das ist zumindest dem Artikel "Mariotti-Prozesse" zu entnehmen. Vielleicht findet sich hier ja ein Jurist, der weiß, ab wann und unter welchen Umständen das geändert wurde und dies hier unter Geschichte nachtragen mag!? Viele Grüße 109.40.129.20 15:14, 8. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

1975 hat das Schwurgericht seinen Sonderstatus verloren und ist seitdem nur noch eine besondere Strafkammer. Die Einzelheiten lassen sich in der Festschrift für Gunter Widmaier zum 70. Geburtstag auf S. 473-504 in dem Beitrag "Über das Schwurgericht im deutschen Strafprozess" von Ministerialdirektor a.D. Dr. Peter Rieß nachlesen. (nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 16:39, 9. Dez. 2019 (CET))[Beantworten]