Diskussion:Sebastian Draguhn

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Sargoth in Abschnitt Vorwurf der Entziehung einer Kontrolle
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Vorwurf der Entziehung einer Kontrolle[Quelltext bearbeiten]

Draguhn ist nie rechtskräftig verurteilt wurden, der Vorwurf wurde restlos fallen gelassen!!!!!!! (nicht signierter Beitrag von 87.184.203.162 (Diskussion) 02:06, 20. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Hast du dazu ne Quelle? -- M-J-G 11:29, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Als Quelle dient neben zahlreichen Presseberichten (exemplarisch: http://www.seiten.faz-archiv.de/faz/20090613/fd3n200906132304985-0.html) vor allem die offizielle Mitteilung des DHB, abzurufen unter:

http://www.hockey.de/VVI-web/default.asp?lokal=VVI&innen=/VVI-web/Mitteilungen/Mitteil.asp&Org=DHB&Bereich=1&Jahr=2009&Mitteilung=0&Status=2

(DHB - Sport • Nr. 59 vom 15.7.2009)

Darin heißt es:

"Entscheidung des DIS vom 11.06.2009 Freispruch für Sebastian Draguhn

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Juni 2009 am 11. Juni 2009 in Sachen Sebastian Draguhn gegen den Deutschen Hockey-Bund e.V wegen Verweigerung einer Dopingprobe folgenden Schiedsspruch erlassen:

„Die Entscheidung der Anti-Doping Kommission des Deutschen Hockey-Bundes vom 11.März 2009 wird aufgehoben. Der Athlet Sebastian Draguhn wird vom Vorwurf der Verweigerung einer Probenahme nach Art. 2.3 des NADA-Code 2006 freigesprochen.“

Somit ist dem Sportler mit sofortiger Wirkung die Teilnahme am offiziellen Spielbetrieb des DHB gestattet."

Eine kurzfristige Überarbeitung des Wikipediaeintrags wäre somit im Sinne der Vollständigkeit wünschenswert und entspricht sicher dem berechtigten Interesse des Sportlers! (nicht signierter Beitrag von Kafka1952 (Diskussion | Beiträge) 00:11, 8. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Ich habe das soeben entfernt. −Sargoth 19:53, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten