Diskussion:Selbsthilfe (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Normen
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Begriff[Quelltext bearbeiten]

  • Mir scheint der Begriff hier zu eng. Besser Creifelds "Selbsthilfe ist die eigenmächtige Sicherung oder Befriedigung eines Anspruchs".
  • Jedenfalls ist die Selbsthilfe auch ein Problem des Völkerrechts, vgl. Reinhold Zippelius: Einführung in das Recht. 7. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2017 (utb; 2175), ISBN 978-3-8252-4795-9, S. 15 f.
  • So wird hier nicht die Problematik der Selbsthilfe deutlich und warum ein Selbsthilferecht nur in engen Grenzen rechtmäßig ist.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 16:39, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Normen[Quelltext bearbeiten]

Da die BGB - Paragraphen recht verständlich sind, kann man sie vielleicht auch einfach zitieren. Hingegen ist das Zitat des österreichischen ABGB nach meinem Verständnis irreführend, da nur der erste Satz die private Selbsthilfe betrifft.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:46, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten