Diskussion:Senigallia

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kalfaterknecht in Abschnitt "Teil des Kirchenstaates"
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"Teil des Kirchenstaates"[Quelltext bearbeiten]

Senigallia war schon immer bzw. seit frühester Zeit Teil des Kirchenstaates. Wenn für das Jahr 1624 die Einverleibung genannt wird, kann es sich eigentlich nur um das Ende einer Belehnung oder einer anderen Form von de-facto-Selbständigkeit oder Entfremdung gehandelt haben.--Kalfaterknecht (Diskussion) 14:30, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten