Diskussion:Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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Ich freue mich auf fachliche Diskussionen mit den Fachleuten und anderen Betroffenen und biete jederzeit meine Unterstützung an. Auch erläutere ich, wie unterschiedliche Heransgehensweisen im Europäischen- und anderen Ausland möglich sind.

Hauke Timm - info@htinterservice.com - +49 177 2665164. www.sigemax.com

Für die Aussage, dass der SiGeKo "die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen" hat, fehlt eine Quelle. In §3 BaustellV finde ich diese Aussage nicht wieder, dort ist nur von "zusammenstellen", "zu achten", "organisieren" und - wie der Name schon sagt - "zu koordinieren" die Rede. Die Sicherheitsmaßnahmen müssten die jeweiligen Arbeitgeber gemäß ArbeitsschutzG in ihrer Gefährdungsanalyse eigenverantwortlich festlegen. -- 213.209.80.210 00:08, 4. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Stand der Technik[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die RAB geben den Stand der Technik wieder, sie sind von den Fachleuten nicht durchgängig anerkannt, so dass die RAB nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellen."

Was soll den das?

Die RAB 30 wurde im BGBl veröffentlicht: "Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst"

Sie geben also den Stand der Technik wider. Ob ein Fachmann anderer Meinung ist, ist irrelevant. Ich bin auch der Meinung, dass einige DINs praxisfern sind, aber deswegen sind sie trotzdem Stand der Technik.

Bitte um Diskussion, sonst ändere ich es. Gruss Paesslergung 16:37, 24. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Änderung nach EuGH Urteil[Quelltext bearbeiten]

Wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen anwesend sind, verlangt das Unionsrecht, dass ein Sicherheitskoordinator bestellt wird und dieser einen Sicherheitsplan erstellt, sofern besondere Gefahren bestehen. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, spielt insoweit keine Rolle. So der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache C-224/09 vom 07.10.2010 (nicht signierter Beitrag von 83.243.48.3 (Diskussion) 09:17, 10. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]

Man sollte hinzufügen, dass auch die Bezeichnung "Baustellenkoordinator" verwendet wird.Ronald2 (Diskussion) 10:35, 17. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]