Diskussion:Sicherheitsdatenblatt

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 80.187.98.14 in Abschnitt Private Endverbraucher
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Ist die Reihenfolge

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2. Mögliche Gefahren 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen im Artikel richtig? Ich finde überwiegend MSDS, die die Zusammensetzung unter 2. und dann die möglichen Gefahren unter 3. angeben. Oder gibt es keine verbindliche Reihenfolge?

Im Artikel falsch herum - und korrigiert: Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:58, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hinweis: Für die Europäische Union ist das Sicherheitsdatenblatt in der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 im Anhang II verbindlich geregelt. Dort steht auch die Reihenfolge der Kapitel und welche Angaben wo gefordert sind. Die unterschiedlichen Reihungen von möglichen Gefahren und der Zusammensetzung haben - zumindest in der EU - ihren Grund in der Neuregelung des Sicherheitsdatenblatts mit der REACH-Verordnung. Richtig ist jetzt: Kapitel 2: Mögliche Gefahren, Kapitel 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen. Georg Herb Nachtrag: Damit ist die Reihenfolge im Wiki jedoch falsch. Georg Herb (nicht signierter Beitrag von 193.197.158.250 (Diskussion | Beiträge) 11:59, 17. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

XML-Standard

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Ich möchte die Löschung meines Zusatzes "Der Arbeitskreis EDAS erstellt und aktualisiert eine XML-DTD für Sicherheitsdatenblätter" nochmal zur Diskussion stellen. Diese XML-DTD ist zunächst absolut keine kommerzielle Angelegenheit. Der Arbeitskreis verfolgt (offensichtlich) keine kommerziellen Zwecke. Dass der Vertrieb über den Beuth-Verlag erfolgt, ist m.E. kein Grund, die ganze Sache zu verschweigen. Ich selbst habe sehr lange nach einer solchen DTD gesucht und wäre sehr froh gewesen, wenn in Wikipedia dieser Eintrag drin gewesen wäre.--Audaxx 21:31, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hast du WP:WEB und WP:WWNI#7.3 gelesen? Wenn's denn relevant genug ist, kann es im Artikeltext erwähnt werden. Einfach den Link unter Weblinks einstellen, ist IMHO nicht mit unseren Richtlinien vereinbar. --Leyo 21:40, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Titel der Abschnitte

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Die Titel der 16 Abschnitte entsprechen nicht der aktuellen REACH-Verordung (2006), s. z. B. die Muster, die über den BAUA-Link runtergeladen werden können. Ich komme jetzt nicht dazu, das zu ändern, wollte aber schonmal Bescheid sagen.--Biologos 10:17, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Komplette Überarbeitung notwendig

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Der Artikel zum Sicherheitsdatenblatt beschreibt ja einiges, allerdings nicht mehr auf dem aktuell gültigen Rechtsstand. Inzwischen ist ja die Verordnung 453/2010/EU gültig, welche das Aussehen des Sicherheitsdatenblattes in einigen relevanten Punkten wesentlich verändert. So sind z.B. die Kennzeichnungsdaten von Kapitel 15 in Richtung Kapitel 2 verschoben und noch einiges mehr. (nicht signierter Beitrag von 91.103.113.197 (Diskussion) 12:48, 12. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Überarbeitung des Artikels

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Ich beginne mit der Überarbeitung des Artikels "Sicherheitsdatenblatt". Will wer mit machen? r.s. (nicht signierter Beitrag von Rupert sch (Diskussion | Beiträge) 14:16, 22. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Zweck: Korrektur von TRGS 220 auf Bekanntmachung 220. biologische Stoff ist undefinert und wurde gelöscht, durch als nichtgefährliche eingestufte .. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse ersetzt. "Ungefährlichkeit" ist ebenfalls ein undefinierter Begriff. (nicht signierter Beitrag von Rupert sch (Diskussion | Beiträge) 13:31, 12. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten
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Der folgende Link: Sicherheitsdatenblätter – Eine Hilfe für den Arbeitgeber (http://www.baua.de/nn_8514/de/Publikationen/Fachbeitraege/artikel19.html?__nnn=true) führt auf eine Error-Seite. Der Inhalt müsste neu unter www.baua.de gesucht werden. --Engels-Ernst (Diskussion) 11:13, 2. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

@Engels-Ernst: Ist repariert.--Mabschaaf 13:17, 2. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

was bedeutet k.D.v

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In vielen Datenblättern steht k.D.v, weiß jemand was das bedeutet und sollte man es im Artikel hinzufügen? Etron770 (Diskussion) 10:27, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ich tippe auf keine Daten verfügbar bzw. keine Daten vorhanden. --Leyo 10:40, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Private Endverbraucher

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Den Passus "Der private Endverbraucher ist nicht Teil dieser Kette." habe ich gelesen. Es kann doch aber nicht sein, dass Verbraucher, die mit gefährlichen Stoffen im Alltag umgehen oder bspw. Seniorenhaushalte betreuen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, keinerlei Hinweise gegeben werden, wie bei Unfällen mit dem Verunfallten umzugehen ist (Bsp: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.). Gibt es für Verbraucher ggf. ein Pendant zu Sicherheitsdatenblätter, kann ein entsprechender Verweis im vorliegenden Artikel eingebaut werden? --80.187.98.14 03:44, 14. Okt. 2022 (CEST)Beantworten