Diskussion:Siegburger Mühlengraben

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Absperrbauwerk ist ein Siel

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Hallo,

der Satz "Die Abzweigung des Siegburger Mühlengrabens von der Sieg befindet sich auf etwa 60 m ü. NN direkt oberhalb bzw. westlich des Absperrbauwerks vom Siegburger Siegwehr." spiegelt mit der Bezeichnung "Absperrbauwerk" den technischen Begriff nicht richtig wider. Technisch handelt es sich um ein "Siel"!

Beste Grüße Thomas Schmitz, Umweltamt der Stadt Siegburg (nicht signierter Beitrag von 81.173.213.100 (Diskussion) 08:30, 8. Jul 2016 (CEST))

Geschichte des Mühlengrabens

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In der Geschichte der Stadt Siegburg hat der Mühlengraben immer eine wichtige Rolle gespielt. Der Mühlengraben ist ein alter Sieglauf, der Mühlen (sog. Wassermühlen) einmal angetrieben hat. Erstmalig wurde sein Vorhandensein durch einen Streit des Siegburger Abtes mit den Grafen von Sayn aktenkundig gemacht, der im Jahre 1182 mit einem Einigungsvertrag beigelegt wurde. Die Grafen von Sayn halten es trotz des kaiserlichen Schutzbriefes für die Abtei, in dem jeder, der die Rechte und Privilegien der Siegburger Mönche antastete, mit einer Strafe bis zu 300 Pfund Gold bedroht wurde, gewagt, auf dem abteilichen Terrain zu Blankenberg eine Burg anzulegen und sich gewaltsam in deren Besitz zu halten. Der Streit zwischen dem Abt und den Grafen von Sayn wurde mit einem Vergleich beendet. In dem unter anderem dem Siegburger Kloster als Gegenleistung für den Verzicht auf Blankenberg neben vielen anderen Vorteilen auch der Mühlengraben nebst Mühlenrecht und Fischerei zugesichert wurde.

Ohne weiteres kann angenommen werden, dass der Mühlengraben bei Abschluss dieses Vertrages schon lange Zeit bestand, denn sonst wäre er nicht als wertvolles Tauschobjekt in den Verhandlungen zweier Streitenden aufgetaucht, die es damals verstanden, sich selbst die besten Stücke zu sichern. Im Jahre 1357 ist unter anderem von 2 Brücken über die Sieg die Rede, die sich im heutigen Stadtgebiet (Burgbann) befanden. Es kann sich dabei nur um die Brücke über den heutigen Mühlengraben im Zuge der Mühlenstraße und eine Brücke über einen weiter vom Stadtkern entfernten Sieglauf gehandelt haben.

Die Sieg hatte zu dieser Zeit also zwei Wasserläufe; einer davon war der heutige Mühlengraben. Entsprechend der Rentenmeisterrechnung der Stadt Siegburg von 1453 muss bald darauf begonnen worden sein, beide Wasserläufe einzudeichen. 1470 galt das „Graben an der Sieg" als eine der Bürgerpflichten.

Die Rentenmeisterrechnungen, vor allem die aus dem Jahrzehnt von 1490 bis 1500, berichten über offenbar sehr umfangreiche Eindeichungsarbeiten an den Siegufern, darunter auch Deicharbeiten am „Mühlendeich" und an der „Mühlenbrücke".

Die Überreste einer wohl jüngeren Brücke über den Mühlengraben im Zuge der Mühlenstraße würden im Übrigen im Jahre 1967 entdeckt. Diese stammen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die nun eingedeichte „nahe Sieg" ist wohl im Volksmund mit der Zeit als Graben oder auch Teich verstanden worden, nachdem die Erinnerung an den alten Sieglauf verloren gegangen war. Der äußere Schein lässt die Namensgebung verständlich erscheinen. zumal der „Mühlengraben" nicht nur Mühlen angetrieben hat, sondern auch wenigstens vom Mühlentor bis zum Kölntor Teil der Stadtbefestigung war, deren Mauer hier dem alten Sieglauf, also dem Mühlengraben, folgt.

Reinigung Seit jeher hat man denn auch der Pflege dieses wichtigen Wasserlaufes, der dicht an der Stadt vorbeifloss, größte Aufmerksamkeit geschenkt. Wie heute noch, wird er auch vor Jahrhunderten abgelassen worden sein, um sein Bett zu reinigen. Im Jahre 1518 musste dies die Stadt besorgen und zwar auf „Johannistag", woraus man entnehmen kann, dass dieser Termin der alljährlichen Reinigung ebenfalls schon seit Jahrhunderten stets der gleiche war.

Schiffbarkeit Wenn heute der Mühlengraben zumeist eng zwischen den Häusern dahinfließt, kann man sich schlecht vorstellen, dass er einmal schiffbar gewesen ist. Auch heute führt er noch tiefes Wasser genug, um einen Lastkahn tragen zu können, aber die vielen niedrigen Brücken und vor allen Dingen die Stauwehre machen ihn nicht mehr hierfür verwendbar. Dass noch zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts lebhafter Schiffsverkehr auf dem Mühlengraben herrschte, wobei man den Begriff „,Schiff" zweckmäßig in Kahn oder Floß umzuwandeln hat, geht aus den Verkaufsbedingungen hervor, die beim Verkauf der am Mühlengraben gelegenen abteilichen Mühlen im Jahre 1805 gestellt wurden. In ihnen wird davon gesprochen, dass die Käufer der Mühlen gehalten sind, „die Schiffer auf dem Mühlengraben ungehindert, und ohne jeder Abgabe dafür zu fordern, hin- und herfahren zu jassen“. Die Kähne sollen eine Tragfähigkeit von 200 t gehabt haben.

Noch im Jahre 1835 wurde auf Grund eines Gutachtens die richterliche Regierungsentscheidung dahin gefällt, "daß Flöße mit gekoppeltem Holz wohl zur Schiffahrt gehörten, und daß unter Holzkoppeln alles aneinander befestigte Holz zu verstehen sei, gleichviel, ob es zum Bauen oder zu anderen Zwecken verwandt werde. Demnach seien die Schleusendurchlasse in der vorschriftsmäßigen Breite und Tiefe zu erhalten, die Schiffer aber für den durch das Flößen angerichteten Schaden an den Ufern usw. haftbar".

1819 erhielt der Siegburger Moritz Hansen die Erlaubnis, am Mühlengraben eine Schleifmühle anzulegen. Das war dort, wo sich im 19. und 20. Jahrhundert die Achsenfabrik und das spätere Hammerwerk Moritz Hansen befanden und bis vor rd. 30 Jahren die Maschinenfabrik Walterscheid, ein führendes Werk der Siegburger Metallindustrie, am Beginn der Augustastraße gelegen war. Dort befand sich auch die Stelle, die man "Hüttenufer"' nannte und wo Holz. Tonwaren, Weine und Öl verladen wurden, um diese auf dem Wasserwege nach Köln oder rheinaufwärts zu befördern. Als Staatseigentum wurde der "schiffbare Kanal" durch Kabinettsorder vom 29. August 1830 auch steuerfrei gestellt. Es war selbstverständlich, dass der Mühlengraben auch Fische beherbergte. Die Fischereierlaubnis musste durch Pacht erworben werden. Noch 1828 finden sich als Schiffer verzeichnet Johann und Georg Böckem, Heinrich Kneutgen, Gerhard Gehlen, Heinrich Baujahn und Christoph Flögerhöfer, Namen, die auch heute noch, bis auf Baujahn, in Siegburg geläufig sind.

Die Steine zum Rathausbau im Jahre 1572 und zum Bau des Zeughauses im Jahre 1831 wurden auf dem Mühlengraben, der danach auch "Seg" genannt wurde, an Ort und Stelle gebracht.

Die Schiffer bildeten eine eigene Zunft. Ihre Zusammenkünfte hielten Sie in dem Hause Aulgasse 29 ab, das an der Ecke Aulgasse - Weierstraße gelegen war. Im Jahre 1819 gab es noch 11 Schiffseigner und 22 Mann Besatzung. Die Schiffer nannte man im Volksmund „Möllejrave-Kapitäne" Der letzte Zunftmeister der Schifferzunft war der 1769 geborene und 1841 verstorbene Johann Böckem von der Aulgasse, der die Ehre hatte, Marschall Blücher über den Rhein zu befördern. Als die Zunft 1806 aufgehoben wurde, zog er nach Buisdorf (heute: Sankt Augustin-Buisdorf), wo er bis zu seinem Tode die Buisdorfer Fähre betreute.

Der gottesdienstliche Treffpunkt der Schiffer war das auf dem ehemaligen "Alten Friedhof an der Johannesstraße gelegene, dem Schifferpatron Johannes von Nepomuk geweihte Klagkapellchen oder die sogenannte Grucht, d. h. Krypta. Die heutige Johannesstraße hat ihren Namen von Johannes von Nepomuk.

Zehn Jahre später, um 1640 herum, dürfte dann die Schifffahrt auf dem Mühlengraben langsam aufgehört haben, denn um diese Zeit wurde die Kattunfabrik gebaut, die einen Teil der Wassergerechtsame erwarb und ihren Betrieb so baute, dass der Mühlengraben durch diesen hindurchfloss. Die zahlreichen Mühlen, die sich am Mühlengraben befanden, haben dann mit den notwendigen Verbesserungen zur Ausnutzung der Wasserkraft das Fahrwasser so oft durch Wehre unterbrochen, dass der Mühlengraben seiner jahrhundertelangen Nutzung als Schifffahrtsweg verlustig ging. Mit der Verbesserung der Straßen und der Verkehrsmöglichkeiten per Achse wurde er schließlich auch nicht mehr vermisst.

Beste Grüße Thomas Schmitz, Umweltamt der Stadt Siegburg (nicht signierter Beitrag von 81.173.213.100 (Diskussion) 11:15, 8. Jul 2016 (CEST))