Diskussion:Sitz (juristische Person)

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Zu unterscheiden ist (gerade nach MoMiG) zwischen Satzungssitz und Verwaltungssitz; deren steuerrechtliche Entsprechungen Sitz und Geschäftsleitung sollten auch erwähnt werden. --[Rw] !? 20:49, 29. Okt. 2008 (CET)[Beantworten]

Ort = Stadt, Gemeinde oder Adresse?[Quelltext bearbeiten]

Nach §24 BGB "Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird." ist der Sitz ein "Ort".
Ist damit die Stadt oder Gemeinde gemeint? Oder die Postadresse, das Gebäude, die Räumlichkeiten? Tedu (Diskussion) 16:46, 17. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Juristische Person des öffentlichen Rechts[Quelltext bearbeiten]

Für die unmittelbare Bundes- und Landesverwaltung in Deutschland ist der Begriff des Sitzes einer juristischen Person ungenau, denn die juritische Person ist der Bund oder die Länder. Bei den Behörden und Dienststellen handelt es sich um Organe dieser juristischen Person, nicht um juristische Personen selbst. Sie sind nicht rechtsfähig.--Asperatus (Diskussion) 11:06, 17. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Weiterer Sitz der Hauptniederlassung[Quelltext bearbeiten]

In letzter Zeit ist mir (vor allem bei Bankfusionen) aufgefallen, dass das entstandene Unternehmen zwei Sitze hat, konkret z.B. bei der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall wo im Register eingetragen wurde Firma geändert; nun: VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG. weiterer Sitz der Hauptniederlassung: Heilbronn. Seit wann ist das so möglich und was ist die Grundlage dafür? --Studmult (Diskussion) 22:48, 21. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]