Diskussion:Skontroführer

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 89.247.175.56
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Die Aufgaben des Skontroführers sind nicht mehr in § 27 BörsG geregelt.


Sieht so aus, als ob sich der Artikel auf eine nicht mehr aktuelle Version des BörsG bezieht (-> falsche §). Dies würden u.a. auch die Links (Einzelnachweise) erklären, die ins Nirwana linken. --92.225.34.123 02:27, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

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Man könnte den aktuellen Streit in Frankfurt s.Artikel einarbeiten. Auserdem finde ich den Text relativ unverständlich. --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 20:00, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Kann mich bezügl. der Unverständlichkeit dem Badenserbub nur anschließen: Ich habe mich gerade über die Artikel Börse; Börsenmakler und Skontroführer durchegarbeitet, bin aber noch immer nicht schlauer, als dass "Börsenhändler nur mit Effekten handeln, und Skontroführer Kurse stellen". Kann sich da mal einer vom Fach dran machen und das so formulieren, dass man nicht den Eindruck erhält, da sollen einem gerade Lehman Zertifikate verkauft werden? Besten Dank im voraus -- Klaus 10:51, 5. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ist ein Skontroführer das Gleiche wie ein Market Maker? 89.247.175.56 15:43, 27. Jul. 2011 (CEST)Beantworten