Diskussion:Sofosbuvir

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falsche Überlegung zum Preis[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "grossem operativem Konzerngewinn auch während der Entwicklungsphase des Medikamentes". Das impliziert einen Vorwurf über den hohen Verkaufspreis, ist aber sachlich falsch. Der hohe operative Konzerngewinn während der Entwicklungsphase entstand auch darum, weil die (bei neuen Medikamenten jeweils sehr hohen) Entwicklungskosten kapitalisiert worden sind und nun amortisiert werden müssen. Das sind die Buchhaltungsregeln. Der Verkaufspreis besteht aus Herstell- und Vertriebskosten (kleiner Teil) und den erheblichen Amortisationen der Entwicklungskosten (grosser Teil). Je spezialisierter das Medikament ist (es gibt relativ wenig Hep-C-Erkrankte), desto höher sind die Amortisation pro einzelner Tablette. --81.92.99.84 09:48, 8. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

In der Schweiz sind von etwas über 7 Millionen Einwohnern über 100 000 mit dem Hepatitis C Virus infiziert. http://www.handelszeitung.ch/politik/der-schweiz-drohen-massiv-mehr-hepatitis-erkrankungen-818489 Angesichts der langen Zeit zum Ausbruch tickt hier eine Zeitbombe und ein breites Absatzfeld für Sovaldi und Co. . Ich bin selbst Chemiker und weiss die Mühsal chemischer Arbeit zu schätzen. Zudem bin ich sehr pro Chemie und anständige Gewinne, weil ich ohne drei Spritzen Penicillin zu einem fairen Preis im richtigen Moment wahrscheinlich ein herzkrankes Hinkebein oder tot wäre. Aber die hier erzielten Profite sind objektiv schamlos und unmoralisch. Riesengewinne wurden bereits durch Spekulation erzielt. Das jetztige Geschäftsgebaren liegt irgendwo im Dunstkreis zwischen Nötigung und Erpressung. --178.38.35.162 12:45, 28. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Chemische Synthese-Darstellung fehlt.[Quelltext bearbeiten]

Das deutsche Apothekergesetz erlaubt es Apothekern(ausgebildete Pharmakologen) jedes Medikament selbst herzustellen, sie stehen gesetzlich in der Pflicht, jedes Medikament das bei Flächenepidemien benötigt werden kann.

Bei überteuerten Präparaten stehen sie somit in der Pflicht, eine als privatrechtlich einzustufende Patentzuweisung ist dabei nachrangig, Schadensersatzansprüche die dennoch geltend zu machen wären, sind direkt an die Gesetzgeber zu stellen.