Diskussion:Solidaritätsprinzip

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Tukaram in Abschnitt Herkunft
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Herkunft

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Vielleicht sollte man die Herkunft des Prinzips näher erläutern: Die Leistungen waren (und sind noch bei Rente und Arbeitslosigkeit) proportional zum Einkommen, also auch die Beiträge. Bei Krankenversicherung war das durch die Lohnersatzfunktion anfangs auch so, während das heute nur noch ein marginaler Punkt ist. Entsprechend wird die Umverteilung durch die GKV statt der Steuer auch kritisiert. --Spacey 22:38, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Die Herkunft dieses artkikels stammt aus ungarn dort war es üblich das Wort "Solidaritätsprinzip als Bohnen Eintopf zu bezeichnen. gez.Der Wissende 26.November 10.50 Was soll der Mist? (nicht signierter Beitrag von 94.79.140.22 (Diskussion) 20:41, 18. Jul 2011 (CEST))


Hallo!

Ich kenn mich mit Wikipedia leider überhaupt nicht aus, auch nicht mit dem Bearbeiten der Seite. Allerdings möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ich auf diese Seite im Zusammenhang mit Max Weber und seinem Werk gestoßen bin. Der Begriff Solidaritätsprinzip ist auf dieser Seite fest verbunden mit der heutigen Zeit, allerdings kann der Begriff auch allgemein gesehen werden oder eben im Zusammenhang mit Max Weber, der erstmals die Interessen des Individuums berücksichtigte und sich dafür stark machte.

Auch eine Private Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Denn auch hier treten die Versicherten für einander ein. Der Unterschied zwischen PKV und GKV ist lediglich das die GKV die Betragshöhe am Einkommen festmacht, die PKV dagegen am Risiko. Und das Risiko wird bei der PKV obendrein auch nur einmalig am Beginn eines Vertrages bestimmt, aber nicht während der Laufzeit des Vertrags. Die Beschränkung Solidargemeinschaft == GKV ist daher murks. --Tukaram (Diskussion) 15:16, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeiten

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1. Artikel behandelt nur Solidaritätsprinzip im Zusammenhang mit der Sozialversicherung; die allgemeinere Bedeutung (siehe z.B. [1]) taucht gar nicht auf. -- Jan Rieke 15:05, 28. Mai 2008 (CEST)Beantworten

2. "...dass sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten richtet"
Der Leistungsanspruch richtet sich doch nie nach dem individuellen Risiko! Wenn, dann tun das nur die Beiträge (wie z.B. in der privaten Krankenversicherung). (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.44 (Diskussion) 16:42, 20. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Zusammenhang mit dem Solidaritätsprinzip der katholischen Soziallehre

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Weiß jemand, wie die in dem Artikel bislang beschriebene verischerungstechnische Verwendung des Begriffs mit der Bedeutung des Solidaritätsprinzips in der katholischen Soziallehre zusammenhängt? Sollte für letzteres ein eigener Artikel (etwa Solidaritätsprinzip (Kirche)) erstellt werden? -- HerbertErwin 09:40, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Den historisch-genetischen Zusammenhang kenne ich nicht. Sachlich ist es natürlich recht technokratisch, wenn die abgeleitete sozialversicherungsrechtliche Bedeutung hier die grundlegendere sozialethische verdrängt. Googelt man, ist das aber wohl der Zug der Zeit. Das Thema wird in wkipedia eigentlich unter Solidarität abgehandelt, dort allerdings m.E. konfus, (verständlich) einseitig und nur unter großem Aufwand auszutarieren. Ein eigenes Lemma wie oben vorgeschlagen führt wahrscheinlich zu einem Friedhofslemma und blendet den Diskurs/Kontrast zu anderen Konzeptionen aus. Kurzum: wie wäre es mit Solidaritätsprinzip (Sozialethik)? Unterstützend bedürfte es vielleicht auch des Lemmas Sozialprinzip als Oberbegriff, u.a. auf das Solidaritätsprinzip und auf das Subsidiaritätsprinzip verweisend.
--Hans-Jürgen Streicher 21:44, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten