Diskussion:Sonstige Kostenträger

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Karl 3 in Abschnitt Leistungs- statt Kostenträger
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sonstige Kostenträger[Quelltext bearbeiten]

Auch die PostBeamtenKrankenkasse ist ein sonstiger Kostenträger.

--79.237.23.166 10:39, 9. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Leistungs- statt Kostenträger[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Kostenträger ist betriebswirtschaftlich anders gefasst. Im vorliegenden Artikel "sonstige Kostenträger" sind nicht Kosten-, sondern Leistungsträger gemeint. Die einschlägige Gesetzgebung, die Sozialgesetzbücher - SGB, verwenden z.B. in § 12 SGB I den Begriff "Leistungsträger", in § 6 SGB IX den Begriff "Rehabilitationsträger". Der Begriff "Kostenträger" kommt m. W. im SGB nicht vor! Das Lemma wäre entsprechend zu ändern.--Karl 3 (Diskussion) 19:06, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten