Diskussion:Sorgeerklärung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 188.109.125.121 in Abschnitt Ergänzung zu "Voraussetzungen der Sorgeerklärung"
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Ergänzung zu "Voraussetzungen der Sorgeerklärung"[Quelltext bearbeiten]

Es sollte noch eingefügt werden, daß diese Sorgeerklärung nicht möglich wäre, wenn die Mutter noch anderweitig verheiratet (oder noch nicht lange genug geschieden usw.) wäre, denn dann gälte das Kind noch ehelich. Evt. weitere Feinheiten. --188.109.125.121 16:37, 4. Dez. 2018 (CET)Beantworten